Abzüge bei minderjährigen Jobber

  • Hallo ,


    ich habe eine Frage:
    Ich betreue einen 13 jährigen Jungen , der wie seine Mutter ALG II bekommt! Er hat sich nun zur Taschengeldaufbesserung einen Prospektverteiljob gesucht und verdienst ca 30 € im Monat für sich dazu auf kurzfristiger Basis!Nun zieht ihm bzw seiner Mutter das Arbeitsamt 60 € monatlich vom ALG II Geld ab , weil er angeblich erst 13 Jahre alt ist! Das doppelte von dem , was er verdient , um Überzahlung zu vermeiden! Die Familie ist nicht deutschstämmig , aber aus EU-Land! Arbeitserlaubnis hat der Junge also , sonst dürfte er ja nicht jobben!
    Meine Frage nun : ist das rechtens? Ich finde sowas nicht korrekt!
    Wer kann mir dazu was sagen?


    Gruß maike-franziska

  • Unser Sohn ist ebefalls 13 und trägt Zeitungen aus, der Verdienst bis 100€ ist frei, er taucht auch nicht bei der Berechnung auf.
    Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (AlgII-V)
    vom 18.12.2008
    § 1
    Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen


    9. bei Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, soweit sie einen Betrag von 100 Euro monatlich nicht übersteigen,



    Also auf jeden Fall Widerspruch einlegen, es darf auf keinen Fall angerechnet werden.
    Viele Grüße

  • Hallo Renate ,


    herzlichen Dank für den Beitrag! Habe mich für diese Familie mit dem zuständigen Arbeitsamt in Verbindung gesetzt!Die sagten mir,das dieser Freibetrag von 100 € nur bei Jugendlichen ab 15 Jahren gilt! Allen Jugendlichen unter 15 J. wird das verdiente Geld voll angerechnet! Habe mich schon beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschwert!


    Gruß maike-franziska

  • Hi ,


    das gibts! Diese Familie wohnt in Barnstorf und das Arbeitsamt ist LK Diepholz! Habe selber mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert! Sie erklärte mir,dies sei so das Gesetz , worüber ich mich sehr aufgeregt habe!
    Aber es werden dort tatsächlich erst Freibeträge ab dem 15. Lebensjahr gestattet!


    Gruß maike-franziska

  • Aber der weiter oben zitierte Gesetzestext sagt doch eben aus, dass für Jugendliche UNTER 15 Jahren der Freibetrag von 100 Euro gilt ... *verwirrt bin*


    Ich würde auf jeden Fall trotz der telefonischen Aussage in Widerspruch und notfalls vor Gericht gehen, weil die Aussage der SB meines Erachtens Schwachsinn ist, vor allem, wenn der o. z. Text richtig abgeschrieben ist.


    Liebe Grüße,
    Jana