Hallo, habe eine Frage:
Ich bin zur Zeit alleinerziehend mit einer Tochter und bekomme HARTZ IV.Meine Tochter wird dieses Jahr noch eingeschult.Während der Kindergartenzeit meiner Tochter habe ich immer fließig nach Arbeitsangeboten recherchiert und Bewerbungen geschrieben.Bei allen Vorstellungsgesprächen wurden flexiblen Arbeitszeiten als Bedingung gestellt.Ich sollte also während der Öffnungszeiten (meistens von 8-20 Uhr) immer zur Verfügung stehen.Das ist natürlich recht schwierig , wenn die Betreuung des Kindes nicht sichergestellt sein kann.
So, jetzt wird meine Tochter eingeschult und ich werde erst recht keine Arbeit mehr finden, da sie ja bis Mittags Schule haben wird.Da ich schon lange Abitur machen wollte, habe ich mich spontan in einer Beruflichen Schule angemeldet und wurde angenommen.Ich habe die Mittlere Reife aber keinen Berufabschluss
Wenn ich diese Schule mache ( sie dauert 4 Jahre) werde ich den Abschluss " Biologisch Technische Assistentin " + Abitur absolvieren.Ich habe schon nachgefragt und aufgrund meines Alters (32) und weil ich nach meinem Realschulabschluss berufstätig war und nicht gleich auf eine weiterführende Schule gegangen bin, hätte ich keinen Anspruch auf BAFÖG.
Meine Frage wäre, ob die ARGE meiner Tochter und mir während der Zeit meiner Ausbildung die Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen würde..
Vielen Dank schon mal...