keine leistung wegen erbe...?

  • meine zuständige arge verweigert mir nach wie vor leistungen,weil "sie noch geld von einem erbe" bei mir vermuten.dem ist aber nicht so.habe schon wieder schulden machen müssen "telefon,strom,mietschulden etc." ich bin total verzweifelt und weiss nicht mehr weiter.was kann ich machen...?
    die arge hat mir gesagt ich müsste mit meinem erbe für die von ihnen ausgerechnete zeit auskommen,ich habe in der zeit aber auch gearbeitet...kann ich da nicht mit meinem erbe anstellen was ich will oder darf mir trotzdem vorgeschrieben werden wie und mit wieviel geld ich im monat klarzukommen habe...?


    über hilfreiche antworten würd ich mich sehr freuen.

  • Es wird geprüft und in den Formularen auch erfragt, ob man in den vergangenen zurückliegenden drei Jahren Kapital hatte und auch, was man damit angestellt hat. Der Grund ist natürlich, dass das Geld nicht irgendwie schnellstmöglich "verballert" und dann staatliche Hilfe auf Kosten der Allgemeinheit, also von uns allen, in Anspruch genommen wird. Also kannst du nicht gerade eben erben und im nächsten Augenblick (im übertragenen Sinne) Hilfe deiner Mitmenschen beanspruchen.

  • Es wird geprüft und in den Formularen auch erfragt, ob man in den vergangenen zurückliegenden drei Jahren Kapital hatte und auch, was man damit angestellt hat. Der Grund ist natürlich, dass das Geld nicht irgendwie schnellstmöglich "verballert" und dann staatliche Hilfe auf Kosten der Allgemeinheit, also von uns allen, in Anspruch genommen wird. Also kannst du nicht gerade eben erben und im nächsten Augenblick (im übertragenen Sinne) Hilfe deiner Mitmenschen beanspruchen.



    also wird theoritisch einem vorgeschrieben was er mit seinem geld zu tun hat...???
    ich war ja arbeiten...seit wann darf man denn nicht mehr mit seinem geld ob einkommen oder vermögen tun und lassen was man will...?

  • Es wird nichts vorgeschrieben, aber eben "geprüft"., ob man Geld "um die Ecke" gebracht hat. Tut mir leid, ich kann nichts anderes sagen. Es ist, wie es ist.


    das ist mir schon klar.ich hab ja auch kein geld "um die ecke gebracht".nur verlangen die von mir auf heller und pfennig nachweise über den verbleib des geldes....?!?! wie soll ich denn das anstellen ? ich hab doch nicht von jedem kauf den ich seit dem erbe getätigt habe quittungen.und genau diese verlangt die arge sonst bekomm ich keine leistungen.
    welcher mensch hebt denn sämtliche (alle) quittungen auf von käufen die er tätigt...???
    und damit meine ich quittungen von kleidung,nahrungsmittel,freizeitpark,eis von der eisdiele und son schwachsinn.....

  • Hallo,


    im Grunde hat lirafe recht, aber ich versteh dich auch. Hast du denn einen Antrag gestellt und eine schriftliche Ablehnung erhalten? Oder waren das mündliche Aussagen? Die zählen nämlich nichts.
    Also stelle einen Antrag, den müssen sie erstmal ablehnen, dagegen kannst du dann vorgehen. Wenn du schon eine Ablehnung hast und es für einen Widerspruch zu spät ist, stellst du einen Überprüfungsantrag oder einfach einen neuen Antrag.
    Einen eventuellen Widerspruch kannst du damit begründen, dass du ja arbeiten warst zum Zeitpunkt des Erbes und du das Geld ausgegeben hast. Für dich war nicht absehbar in nächster Zeit hilfebedürftig zu werden. Du brauchst dann trotzdem Quittungen, einige hast du ja vielleicht noch. Bzw. eventuell geht aus Kontoauszügen hervor, dass das Geld "kleckerweise" und unregelmäßig abgehoben wurde, vielleicht hast du ja einiges auch mit Karte bezahlt...
    Mal schauen was daraus wird.


    LG, Jalale.