unterhalt, ausbildung und auszug - etwas verwirrt!!

  • vielleicht kann mir ja hier einer helfen und ich hoffe ich bin mit meiner frage hier überhaupt richtig!


    ich bin 19 jahre alt, fange ab dem 1.august 2009 meine ausbildung an und wollte zu dem auch noch ausziehen, da meine mutter wo ich momentan noch lebe in eine ganz andere kreis stadt zieht und das eindeutig zu weit weg ist bis zu meiner ausbildungsstelle.
    unterhalt bekomme ich ganz normal, allerdings hat mein vater mir gestern gesagt das wenn ich in der ausbildung bin weniger von ihm bekomme und wenn ich noch sonstige leistungen beantragen will wie z.B. wohngeld oder bab(berufsausbildungsbeihilfe) das auch das alles auf den unterhalt angerechnet wird und der dementsprechend weniger wird!
    ist das überhaupt so richtig?habe mich heute schon im internet informiert, aber so ganz zu recht komm ich mit den ganzen gesetzen nicht!


    wäre sehr dankbar, wenn mir da einer bei helfen könnte :)!!

  • vielleicht kann mir ja hier einer helfen und ich hoffe ich bin mit meiner frage hier überhaupt richtig!


    ich bin 19 jahre alt, fange ab dem 1.august 2009 meine ausbildung an und wollte zu dem auch noch ausziehen, da meine mutter wo ich momentan noch lebe in eine ganz andere kreis stadt zieht und das eindeutig zu weit weg ist bis zu meiner ausbildungsstelle.
    unterhalt bekomme ich ganz normal, allerdings hat mein vater mir gestern gesagt das wenn ich in der ausbildung bin weniger von ihm bekomme und wenn ich noch sonstige leistungen beantragen will wie z.B. wohngeld oder bab(berufsausbildungsbeihilfe) das auch das alles auf den unterhalt angerechnet wird und der dementsprechend weniger wird!
    ist das überhaupt so richtig?habe mich heute schon im internet informiert, aber so ganz zu recht komm ich mit den ganzen gesetzen nicht!


    wäre sehr dankbar, wenn mir da einer bei helfen könnte :)!!


    grundsätzlich ist es so, dass beide eltern "barunterhaltspflichtig" sind, sobald das Kind volljährig ist...
    solange du in der Schule warst und damit zu Hause gewohnt hast usw..hat deine Mutter dies in Form von "Betreuungsunterhalt" gezahlt...und da trifft dann imemr noch die Tabelle zu...
    aber sobald u eine Ausbildung anfängt und auch noch ausziehst, sieht es anders aus...


    soweit ich weiß, stehen z.B. Studenten, die nicht mehr zuhause wohnen 640,-€ incl. Kindergeld zu... dies ist auch incl. Mietpauschale... nicht mit inbegriffen sind Kosten für Krankenkasse usw.... ansonsten soll dies ALLES abdecken.... das dies nciht ausreicht, ist völlig klar, aber so ist die rechtsprechung...
    nun haben Studenten in de rRegel kein eigenes Einkommen, aber Auszbildende erhalten ein Ausbildungsgehalt... und dies wird als Einkommen gegengerechnet...
    dieser Unterhaltsanspruch ist ein "Gesamtanspruch" gegen beide Eltern... es muss dann nur noch bestimmt werden, wer wieviel bezahlt....
    ich sag es mal so....
    als Schüler und daheim wohnend hast du definitiv mehr Euros in der Tasche ...vom Ausbildungsgehalt mal abgesehen...
    insofern hat dein Vater sicher Recht, wenn er sagt, dass du von ihm weniger bekommen wirst.... deine Mutter ist nun auch barunterhaltspflichtig...


    lass dir deinen Gesamtanspruch ausrechnen beim Anwalt... und dann evrsucht euch außergerichtlich zu einigen... das bringt meistens mehr...


    ich hoffe ich konnte dir ein klein wenig helfen