Meine Freundin hat ein Problem. Sie ist alleinerziehend mit einem 7 Monate jungem Sohn. Da sie aber aus verschiedennen Gründen keinen Kindsvater benannt hat, weiß sie nicht, ob sie einen Anspruch auf ALG 2 hat. Kann jemand helfen?
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Zahlt, der Kindesvater denn Unterhalt???
Wenn ja, dann reicht (der Arge zumindest) der Nachweis über die Höhe des Unterhaltes.
Wenn nein, dann muss deine Freundin Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Jugendamt will dann wissen, wer der Vater ist. Wenn Sie es nicht sagt, dann gibt es keinen Unterhaltsvorschuss. Dies wird dann aber vermutlich trotzdem von der Arge angerechnet. (Ergo hätte deinen Freundin dann im Monat 117€ weniger Geld zum leben).
Gruß
Diablo
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Hallo,
um dies zu umgehen (was ich eigentlich nicht in Ordnung finde, aber ich kenne die Gründe ja nicht), kann man auf dem Jugendamt angeben, den Kindsvater nicht zu kennen. Z. Bsp ONS und man kennt nur den Vornamen etc.
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Normalerweise schickt die Arge sie dann zum JA um Uv zu beantragen.Giebt sie keinem Vater an gibt es auch kein Geld ,meist zieht auch die Nummer mit den ons auch nicht mehr.Den das JA will sich das Geld ja auch irgrndwann beim Erzeuger wiederholen.
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Also für mich gibt es eigentlich nur 3 Gründe das man nicht den Vater des Kindes bennen kann:
1. Man wurde vergewaltig
2. Man leidete zu dem Zeitpunkt an totalem Gedächnisverlust
3. Man war Teilnehmer an einer GANG-BANG Party und kennt weder den eranstalter noch hat man eine Teilnehmerliste erhalten!Dieser Quatsch von angeblich nicht wissen wer der Erzeuger ist - erinnert immer wieder an den Blödsinn den man den Menschen bei gewissen Talkshows vermitteln möchte!
Selbst für den Fall das wechselnde Partnerschaften im Zeitraum der Empfängnis bestanden haben, kann man darüber wohl Angaben machen, ebenso wenn man sich verantwortungslos in One-Night Stands begibt besteht meist noch ein geringer Anteil an richtigen Daten auf denen man eine Ermittlung des leiblichen Vaters aufbauen kann, schon wegen Treffpunkt, Aussehen und eventuellen richtigen Äusserungen besagten Sexkontaktes
Die Vermutung das dieser oder jener der Erzeuger sein könnte, kann "betitelte" Person dann mittels eines Vaterschaftstest
ebenso Wiederlegen, aber ebenso kann eine Betsätigung über diesen Weg erfolgen!Wenn ich höre das in bestimmten Fällen nicht einmal die Frauen Ihr Einverständnis zu einer Abgabe einer entsprechend zu nehmenden Probe des Kindes bereit sind, kann ich nur beipflichten das solchen Müttern keine Leistugnen gewähr werden sollten. Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und Ihnen von Staatswegen das Kind wegnehmen, da ies für mich ein Zeichen von Verantwortungslosigkeit ist, die dem Geschöpf welches sich in seiner Kindheit sowie nicht zu wehren trau, immer ein Leben vorlebt das auf einer Basis aufgebaut ist die ich nicht unterstützen kann!
Und bevor hier wieder Einwände kommen nur folgendes:
Demokratie bedeutet auch die Rechte von Minderheiten zu wahren, nur sind die Rechte der Mütter denen der Kinder unterzuordnen!
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Wenn ich den Vater des Kindes nicht angeben will und auch auf den UV verzichte, steht mir dann trotzdem ALG2 zu???
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Vermutlich ja, wenn es nach mir ginge, ein klares "Nein" - man kennt ja die beknackten Vorstellungen einiger Mädels unbedingt von diesem oder jenem Typen ein Kind haben zu wollen und auf diese Weise sollten wir das nicht unbedingt unterstützen, oder die Perle hat die Kohle für die Samenbank und lässt den Rest dann von Vater Staat bezahlen, alternativ wäre dann noch ne Gang-Bang Party, weil der Staat ja zahlt!
Im Grunde gibt es eigentlich nur einen Grund nicht erklären zu können wer der Vater ist, nämlich nach einer Vergewaltigung wenn der Täter maskiert war!
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Die Gründe dafür können kompliziert sein, aber das Jobcenter kann doch dann bestimmt Kürzungen vornehemen oder?
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Es gibt tatsächlich Urteile (noch aus der Sozialhilfe heraus vom Bundesverwaltungsgericht), dass es in solchen Fällen keine Sozialleistungen gibt. Der Vater wäre ja nicht nur dem Kind, sondern auch der Mutter unterhaltsverpflichtet. Damit liegt eine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit vor. Wenn man zu Lasten der Allgemeinheit darauf verzichten will, geht das natürlich nicht.
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Ich denke du wirst dann schon erklären müssen warum du den Vater nicht benennen willst oder kannst.
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Zitat
Ich denke du wirst dann schon erklären müssen warum du den Vater nicht benennen willst oder kannst.
... und das ist auch mehr als berechtigt, schließlich will ja jemand Leistungen auf Kosten der Allgemeinheit ! Wenn man anderer Auffassung ist kann man das dann ja erklären, aber einfach zu sagen, ich will nicht sagen wer der Vater ist bedeutet im Grunde das man einen alternativ möglichen, potentiellen Leistungserbringer schützen will. Wenn das zu einem Leistungsbezug führen könnte, kämen sicherlich noch andere Päarchen auf die Idee den Staat auf diese Weise zur Kasse zu bitten! Man weis ja um den Einfallsreichtum gewisser Menschen!
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Ist ja auch ein Unterschied ob man den Vater nicht benennen will oder es nicht kann weil man denselben gar nicht kennt.Heutzutage nicht gerade ungewöhnlich.
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Kann ich beim Tema Vaterschaftsanerkennung das Umgangsrecht außer Kraft setzen???
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