Mit Vater und Schwester vom Freund unter einem Dach??!!

  • Hallo Liebe Leute!
    Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen. Unzwar habe ich einen 8 Monate alten Sohn und lebe im moment alleine in einer Wohnung. Ich möchte aber gerne mit meinem Freund ( NICHT Kindsvater) zusammen ziehen und haben das angebot, von seinem Vater bekommen, zwei Zimmer in dem Haus zu beziehen. Das das Gehalt von meinem Freund angerechnet wird, wenn wir zusammen ziehen weiß ich, aber wie sieht das denn mit dem Gehalt von seiner Schwester und seinem Vater aus, die mit im Haus leben??
    Wir würden dort wesentlich weniger Miete bezahlen, als ich jetzt alleine bezahle.


    Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, steige durch den ganzen hartz 4 Jungel net mehr durch!


    Danke schon mal Eure Aniza

  • Es kommt auf die richtige Definition an :


    Bedarfsgemeinschaft


    Hartz IV:
    Für die Hartz 4 Emfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, wird der Arbeitslosengeld 2 (ALG-II) Anspruch zusammen ermittelt. Dem gesamten Anspruch aller Personen wird das vorhandene Einkommen und Vermögen aller Personen gegenübergestellt. Die Logik lautet: Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft minus Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ergibt den ALG-II-Zahlbetrag.


    Bedarfsgemeinschaft
    Zur Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).


    Unter 25?
    Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die Eltern zur BG. Kann ein Kind unter 25 Jahre seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, dann wird es aus der Rechnung ganz herausgenommen. Das "zuviel" vorhandene Einkommen oder Vermögen des Kindes darf aber nicht bei den Eltern angerechnet werden.


    Besonders wichtig: Eltern können seit 2005 von den Ämtern nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn ihre erwachsenen Kinder nicht mehr zuhause Leben und ALG II erhalten (mit der oben genannten Ausnahme der unter 25-Jährigen in Erstausbildung). Umgekehrt müssen erwachsene Kinder auch nicht für die Hilfeleistungen an ihre Eltern aufkommen, wie es bisher beim Bezug von Sozialhilfe galt.


    Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?
    Wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass man von diesen finanziell unterstützt wird, soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Tipp: Wer faktisch keine Unterstützung erhält, kann der Unterstützungsvermutung des Amtes widersprechen. Dies sollte bei Antragsabgabe geschehen, am besten schriftlich!


    Hartz IV & Wohngemeinschaften
    Klassische WGs sind weder Bedarfs- noch Haushaltsgemeinschaften. Allerdings werden WG -Bewohner sehr schnell "verdächtigt", sich gegenseitig finanziell zu unterstützen.


    Dazu muss nachgewiesen werden, dass man kein gemeinsames Kind hat, keine Kinder oder Angehörige eines Partners gemeinsam im Haushalt betreut oder versorgt, kein gemeinsames Konto bzw. Kontovollmachten besitzt und kürzer als ein Jahr zusammenlebt. Allein an der letzten Hürde scheitern schon reine Zweck- Wohngemeinschaften, die nun wirklich nicht füreinander einstehen (wollen)!


    Tipp: Falls das Amt bei Dir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, obwohl die Beteiligten gar nicht gewillt sind, finanziell füreinander einzustehen, dann solltest Du dich mit Widerspruch und Klage wehren. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Neuregelung und insbesondere die Ein-Jahres-Frist beim Zusammenleben rechtmäßig sind.

  • ok, also habe ich quasi nur eine möglichkeit, ich gebe schriftlich an, dass die in der hausgemeinschaft lebenden personen, nicht finanziell für mich einstehen (was sie auch nicht tun).
    Habe ich das richtig verstanden??? :confused:

  • Wenn du zu deinem Freund ins Haus ziehst müßtest du um die Wohnkosten von der ARGE zu bekommen einen Mietvertrag mit dem Vater deines Freundes machen.Die Einkommen der Schwester und des Vaters gehen die ARGE nichts an denn du bildest mit Ihnen eine HG und keine BG.Ihr müßtet höchstens erklären das du nicht unterstützt wirst.Ob du mit deinem Freund gleich als BG gewertet wirst kommt darauf an was du in der ARGE angibst.Du kannst auch angeben das ihr zunächst auf Probe zusammen zieht und dann werdet ihr erst nach einem Jahr als Bg angesehen und du bekommst deine Leistungen weiterhin komplett.

  • das ich gleich als BG gewertet werde, dass wusste ich ja von anfang an. muss ich dann einen mietvertrag von dem hauseigentümer bekommen?? oder vom hauptmieter?? weil das haus gehört seinem onkel!!!


    Also muss ich, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, der ARGE erklären, das ich von seiner schwester und von seinem vater nicht unterstützt werde oder muss man das nicht??

  • Hallo,


    du musst erstmal bezüglich deines Schwiegervaters und deiner Schwägerin gar nichts angeben. Wenn die ARGE von dir oder den beiden Einkommensnachweise verlangt, reichst du diese nicht ein und setzt ein entesprechendes Schreiben auf. Das muss (und sollte vor allem) aber nicht dazu kommen.
    Hat denn dein Freund einen Mietvertrag oder Untermietvertrag? Du kannst mit dem Vater (dem Hauptmieter) einen Untermietvertrag aufsetzen. Ein Mietvertrag zwischen Onkel und Vater besteht doch, oder?


    LG, Jalale.

  • also mein freund hat keinen untermietvertrag ich würde, dann vom vater einen kriegen. er hat keinen mietvertrag, aber ich glaube das is ncicht relevant oder??
    wo ich mir sorgen mache ist, dass mein freund im moment ein praktikum macht, was vom arbeitsamt bezahlt wir (213 € ) und halt sein kindergeld. ich weiß nicht ob das amt dann sagt, da sein vater ja noch für ihn aufkommen muss, dass sein vater mich dann ja auch finanziell unterstützen muss. was ja nicht so ist und die ja eigentlich auch nicht verlangen können.
    Ich versteh sowieso den ganzen hartz 4 kram nicht :confused:
    im entdefeckt, kann ich ja eigentlich nur mit mietvertrag und einkommensbescheinigung von meinem freund und dem anderen kram halt, hingehen und schaun obs bewilligt wird oder was meint ihr???


    Danke schon mal an die leute die geantwortet haben. ;)

  • Na ich weiß nicht ob das so einfach geht, dass der Vater einen Mietvertrag aufsetzt, obwohl das Haus ihm gar nicht gehört.
    Auf jeden Fall muss der Vater deines Freundes nicht für dich aufkommen. Wenn der Unterhalt an seinen Sohn so hoch ist, dass der Bedarf mehr als gedeckt ist, würde dieses Einkommen bei dir angerechnet werden.
    Kann der Onkel den Mietvertrag nicht aufsetzen? Hätte der Vater einen Mietvertrag, könnte er an euch untervermieten. Das ginge auch. Aber so... Ich weiß es nicht.

  • Unterhalt in dem sinne kriegt mein freund ja nun nicht von seinem vater!
    der onkel könnte uns bestimmt nen mietvertrag ausstellen.... er könnte auch dem vater einen ausstellen und der dann uns einen untermietvertrag, das können wir handhaben wie wir wollen hier. Was wäre denn deiner meinung nach das beste???


    LG aniza

  • Das ist egal. Am einfachsten scheint dann doch, dass der Onkel gleich mit euch beiden einen Mietvertrag aufsetzt. Achtet darauf was eine Wohnung für euch maximal kosten darf und auch dass es nicht zu viel qm sind. Du bekommst dann 2/3 der Miete (für dich und das Kind) bezahlt sowie deine + Babys Regelleistung (316 + 211 €) abzüglich Kindergeld.

  • ja ok denn machen wir das denke ich mal so, dass der onkel einen mietvertrag mit uns macht. ich muss dann nur mal schaun wie der denn aussehen wird, weil wir ja nur zwei zimmer beziehen und halt gemeinsam mit seinem vater und seiner schwester küche, bad und wohnzimmer nutzen.