Hallo,
ich habe bereits bevor ich arbeitslos wurde eine WG gegründet und untervermietet.
Jetzt beziehe ich ALG II, die Kosten der Unterkunft werden voll übernommen und davon die Einnahmen aus Vermietung in Abzug gebracht.
Hierzu meine Frage:
Ist ein Widerspruch dagegen möglich, dass die Einnahmen aus Vermietung zu 100% abgezogen werden?
Schließlich sind darin in meinem Fall auch anteilig die durch den Untermieter anfallenden Kosten wie für Strom (Anteil EUR 25 mtl.) und Internet (Anteil EUR 15) enthalten, welche ich nun faktisch für den Untermieter von meiner Grundsicherung bestreiten muss.
Besten Dank und Gruß!!