Nebenkosten bei Untermiete

  • Hallo,


    ich habe bereits bevor ich arbeitslos wurde eine WG gegründet und untervermietet.


    Jetzt beziehe ich ALG II, die Kosten der Unterkunft werden voll übernommen und davon die Einnahmen aus Vermietung in Abzug gebracht.


    Hierzu meine Frage:
    Ist ein Widerspruch dagegen möglich, dass die Einnahmen aus Vermietung zu 100% abgezogen werden?


    Schließlich sind darin in meinem Fall auch anteilig die durch den Untermieter anfallenden Kosten wie für Strom (Anteil EUR 25 mtl.) und Internet (Anteil EUR 15) enthalten, welche ich nun faktisch für den Untermieter von meiner Grundsicherung bestreiten muss.


    Besten Dank und Gruß!!

  • Wenn du in der Untervermietung anteilig Strom und Internet mit drin hast dann mußt du das der ARGE mitteilen.Es müßte doch eigentlich auch im Vertrag festgelegt sein welche Kosten du bezahlt bekommst.Derartige Sachen kann die ARGE dir nicht mit anrechnen denn sonst zahlst du ja komplett Strom und internet und andere nutzen das dann kostenlos.Allerdings solltest du das nachweisen.