Kein Unterhalt wegen Elternzeit?

  • Hallo,
    vorab vielen Dank für jede noch so kleine Information :-)


    Ich habe mich vor kurzem nach zweieinhalbjähriger Hölle von meinem Heroinsüchtigen Mann getrennt und wohne nun mit unserem Sohn (2J.4Mon.) alleine in unserem Haus. Ende Januar nächsten Jahres endet meine dreijährige Elternzeit, mein Mann ist seit Mai diesen Jahres arbeitslos und bekommt 1086 Euro Arbeitslosengeld.


    Ich habe Unterhalsvorschuß (117 Euro) für meinen Sohn beantragt und beziehe eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft, die aber komplett für den Abtrag einer Eigentumswohnung (Verträge bestanden schon lange vo der Eheschließung) draufgeht. Die Wohnung ist derzeit für 350 Euro vermietet, steht aber zum 01.07.09 leer. Einige Dinge sind reparaturbedürftig (Bspw. zwei Heizungen), das Geld ist Dank der Heroinsucht nicht (mehr) da.


    Fragen: ist es tatsächlich so, dass ich keinerlei Unterhalt zu erwarten habe, weil ich ein bestehendes Arbeitsverhältnis habe? Und bin ich wirklich auf die Kulanz meines Arbeitgebers angewiesen (die ich eher nicht sehe), mich vor Ablauf der Elternzeit wieder zu beschäftigen, um den Lebensunterhalt für mich und mein Kind sicherzustellen? Was mache ich, wenn ich nicht so schnell wie möglich wieder arbeiten kann???
    Ist es wirklich so, dass ich nur Leistungen zu erwarten habe (ALG), wenn mein Arbeitgeber mir kündigt???


    Viele Grüße, Bonnie

  • Hallo ??? Wer hat Dir das denn erzählt das Du keine Unterhaltsansprüche geltend machen kannst?
    Warst Du schon auf dem JUGENDAMT und hast einmal um HILFE nachgefragt?


    Also auch wenn Dein Ex ALG I oder ALG II bekommt so entbindet dies ihn nicht von der Verpflichtung in jedem Fall den Kindesunterhalt leisten zu müssen, wenn er nicht kann wird ihm von Amtswegen eine Eidesstattliche Versicherung abverlangt und Du erhältst in jedem Fall einen Mindestsatz, alles andere wäre mir Neu - auch wenn Du über die Möglichkeit verfügst das Kind im Grunde alleine durchbrinegn zu können laufen bei deinem Ex Pflichbeträge auf!


    Kannst mir ja mal schreiben wenn Du da andere Info's bekommen solltest in Deutschland ist ja gegenwärtig alles möglich nur nichts Gescheites!


    Gruss

  • Hallo,


    mit dem Jugendamt habe ich mich jetzt dumm und dusselig telefoniert...


    Es ist schon richtig, dass er auf jeden Fall unterhaltspflichtig für das Kind ist und den beantragten Unterhaltsvorschuß wird man sich ja sicher von ihm zurückholen.


    Was mich angeht sagt mir sowohl das Jugenamt als auch das Jobcenter, man wäre nicht für mich zuständig und werweist jeweils auf die andere Behörde. Die Info, dass mir gar keine Leistungen zustehen, habe ich heute von der Arbeitsloseninitiative bekommen...

  • Natürlich hast du einen Unterhaltsanspruch.Wenn dein Mann nicht zahlen kann bekommst du ja den Unterhaltsvorschuß.Ob du eventuell Leistungen bekommen würdest kommt auf die Höhe deines Einkommens an.Da kannst du einen ALG2 Rechner benutzen weil ja auch wichtig ist was du an Wohnkosten hast.Was deinen Arbeitgeber angeht so entscheidet er ob er dich vor Ablauf deiner Elternzeit schon wieder beschäftigt oder nicht.Du mußtest ja sicher bevor du dich für die Elternzeit entschieden hast deinen Arbeitgeber mitteilen wie lange du zu Hause bleiben möchtest.Dein Arbeitgeber muß sich in dieser Zeit ja irgendwie arangieren z.B. mit einer in dieser Zeit befristet eingestellten Mitarbeiterin.Von daher kannst du nicht einfach wieder mit der Arbeit anfangen weil es bei dir finanziell eng wird.