Hallo,
wer von Euch kennt sich damit aus:
Wenn jemand selbstständig war und aufgrund der Selbstständigkeit 2 Jahre lang von den Abgaben der Sozialversicherungsbeiträge befreit war, erhält dieser kein ALG I mehr?
Wenn derjenige aber vorher schon 15 Jahre im Angestelltenverhältnis gearbeitet hat und bereits einige Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, ist es dann gerechtfertigt, sofort in Hartz 4 zu fallen, nur weil einmal 2 Jahre eine Befreiung war?
Ein Bekannter erzählte, er hätte davon gehört, dass es in solchen Fällen auch schon Ausnahmen gab, wo das Amt ALG I bezahlt hat und man nicht gleich in Hartz 4 fällt.
Wäre super wenn jemand eine Antwort darauf hat.
VG