Hallo leute, kurze frgae wegen Rückzahlung ans amt. Evtl. könnt ihr mir da helfen.
Lebe mit meiner Freundin und Kind in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich bin seid februar 09 in Arbeit. habe das natürlich gemeldet und alle unterlagen hingeschicht und uch immer aktuelle Lohnbeschiede da mein Gehalt nie gleich ist.
Mein bescheid war gültig von november 08 bis Mai 09. Nun habe ich bis ende April noch nach dem alten bescheid geld bekommen vom amt. Erst für den Mai kam ein änderungsbescheid und da wurde da die leistung gekürzt und auch so überwiesen. Für februar und April hab ich noch voll Geld bezogen vom amt. Nun am ein schreiben dsa ich und alle in der BG rückzahlen müssen. Insgesamt um die 1500 €. Muss ich das zurückzahlen oder nicht? Können die das geld von einen minderjährigen einfordern (mein son ist 1 jahr alt). Ich hab den ja meine unterlagen schon im februar geschickt aber erst zu mai ich haben sie es geschaft das geld gemaß einkommen zu kürzen.
Nochmal zum Einkommen: im februar arbeitsvertrag unterschrieben und auch schon im Februar Geld vom Arbeitgeber bekommen, das gleichen im April und März.
Gruß Th0r1140