Habe ich Ansprüche

  • Wer weiß was? Habe ich Ansprüche?


    Hallo, ich war heute bein Arbeitsamt und wollte Arbeitslosengeld I beantragen, und da sagte man mir, daß ich garkeine Ansprüche habe. ICh habe vor etwas mehr wie einm Jahr eine Tochter bekommen, habe einige Monate Elterngeld bekommen, dann ist mein Mann in die Elternzeit und ich zurück an meinen alten Arbeitsplatz. Der Vertrag ist nun am 31.5 abgelaufen und mein Mann kehrt an seinen alten Arbeitsplatz zurück. Eine Kinderbetreuung haben wir ab August, 1 Monat Eingewöhnungszeit wird von der Kita verlangt, ab 1 September habe ich bereits eine neue Stelle. Nun sagte die Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt, ich hätte keinen Anspruch auf ALG 1 für diese Zeit (3 Monate), da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, da ich ja keine Betreuung für das Kind habe.


    Ich könnte ja versuchen ALG2 zu bekommen. Hätte ich denn Ansprüche?
    Wer weiß was?


    LG Sina-fünfundsiebzig

  • Ansprüche auf ALG II hast du, sofern der Bedarf höher ist als das Einkommen. Beim ALG II wird berücksichtigt, dass dein Kind noch klein ist, so dass du also in der Zeit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußt. (Wie das beim ALG I ist, weiß ich nicht, also ob man in der Situation dann gleich ins ALG II "rutscht".)
    Gruß. Lirafe