Auslandsaufenthalt Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,
    ich bin neu hier und habe eine dringliche Frage. Danke schon mal für mögliche Antworten.


    Es geht um folgende Situation.
    Eine fiktive Bedarfsgemeinschaft mit 2 Lebenspartnern. Einer Studiert, der andere bezieht Harz IV.
    Der Student hat jetzt die Möglichkeit drei Monate Auslandspraktikum zu machen, kann allerdings in dieser Zeit seinen Anteil an der Miete nicht bezahlen, da das Leben in Übersee so schon teuer genug ist.
    Gibt es die Möglichkeit, dass das Amt für diese Zeit den Differenzbetrag der Kaltmiete übernimmt, oder muss sich der Student in der gemeinsamen Wohnung abmelden und offiziel wieder zu seinen Eltern ziehen, damit der andere Partner die Wohnung voll bezahlt kriegt, wie es ja auh bei einer Trennung der Fall wäre?
    Wie gesagt, eine etwas blöde Situation
    für eure Hilfe wäre ich dankbar

  • Liegt die Wohnung für den "dann" Alleinlebenden auch im Rahmen der Kostenübernahmegrenzen des Amtes? Es zählt nur all das, was offiziell nachvollziehbar und bewilligungsmäßig relevant ist oder auch nicht. Eine vorübergehende Abwesenheit einfach nur so ohne Nachweis wird für das Amt kein Grund dafür sein, die Miete insgesamt zu übernehmen. Dazu sind dann also doch die Behördengänge (Ab- und Wiederanmeldung irgendwann) nötig. Aber wie gesagt, ist vorab zu prüfen, ob die Wohnung rechnungstechnisch für einen Menschen in Betracht komm, ansonsten erhält er (hoffentlich) vorübergehend denjenigen Anteil, der ihm zustünde.

  • Das ist leider nicht nur von Amt zu Amt unterschiedlich, sondern bei uns hier auch von Antrag zu Antrag. Mal habe ich Antwort innerhalb einer Woche und dann wiederum dauert es bis zu 2 Monaten und Antwort kommt nur nach häufigerer Nachfrage.

  • ??? ....ist der Student in der BG angemeldet udn wird er in der BG als Partner geführt mit eigenem Einkommen aus BäföG Leistungen?


    Das würde bedeuten das der Student ja den Mietanteil der auf seine Person fällt eigenständig zahlt weil ein anderer Leistugnsträger, das Bafögamt diese Leistungen sozusagen übernimmt.


    Im SGB II steht allerdings auch das der BG angehörige Personen und um diese entstehende Veränderungen unverzüglich der ARGE mitzuteilen sind, sprich vom Leistungsempfänger gemeldet werden müssen, §16 Mitwirkungspflicht um nicht in Sanktionierung zu erfallen! Ebenso müssen die BG zugehörigen Personen jede Veränderung umgehend anzeigen - also kann es doch nicht sein das der Student sich in ein Auslandspraktikum begibt und erst dann die ARGE mit möglichen Veränderungen konfrontiert wird.


    Es könnte sogar sein das durch die Anzeige der bereits beschlossenen Veränderung eben eine Sanktion wegen fehlender Mitwirkungspflicht gegen den Leistungsbezieher der so gesehen den BG-Vorstand bildet ergeht.


    Der Auszug aus der BG würde ebenso bedeuten das dies der ARGE zu melden ist, allerdings wird dann meist mit einer Übergangsfrist der in der BG Verbleibende Bezieher von Leistungen aufgefordert unverzüglich nach einer günstigeren Wohnung zu suchen, wohlmöglich übernimmt die Arge die somit entstehenden Miet-Mehrkosten bis zu Vorlage einer Alternative - diese Möglichkeit wird meist für ein 1/2 üernommen. Wenn der Student und der BG -Vorstehende diese Veränderung angezeigt haben wäre für den ALGII Bezieher nach der Zusage der ARGE die Problematk der Mitwirkunspflicht zumindest aus der Welt - aber der Student muss seine Bafög Stelle den zeitweiligen Auszug und damit die nicht notwendige übernahme der Leistungen vor Ort anzeigen - bekommt den Satz aber vermutlich weiter gezahlt weil er ja im Ausland auch unterkommen muss! Aber er wäre auch aus der Gefahr heraus das die ARGE dem BafögAmt über die Wohnungstechnische Veränderung eine Mitteilung macht.


    Also melden und dort mit dem Fallmanger quasi die personelle Veränderung der BG abklären. Der Leistungsbezieher müsste theoretisch für die Zeit des Auszuges des BG Partners Student dessen Mitbeteiligung gezahlt bekommen, selbst für den Fall das die Bedarfsleistung nicht als angemessen bewertet würde! Wie gesagt Übergangsegelung beachten!