Hallo,
ich bin neu hier und habe eine dringliche Frage. Danke schon mal für mögliche Antworten.
Es geht um folgende Situation.
Eine fiktive Bedarfsgemeinschaft mit 2 Lebenspartnern. Einer Studiert, der andere bezieht Harz IV.
Der Student hat jetzt die Möglichkeit drei Monate Auslandspraktikum zu machen, kann allerdings in dieser Zeit seinen Anteil an der Miete nicht bezahlen, da das Leben in Übersee so schon teuer genug ist.
Gibt es die Möglichkeit, dass das Amt für diese Zeit den Differenzbetrag der Kaltmiete übernimmt, oder muss sich der Student in der gemeinsamen Wohnung abmelden und offiziel wieder zu seinen Eltern ziehen, damit der andere Partner die Wohnung voll bezahlt kriegt, wie es ja auh bei einer Trennung der Fall wäre?
Wie gesagt, eine etwas blöde Situation
für eure Hilfe wäre ich dankbar