Hallo,
bisher habe ich für meinen Sohn immer alles allein bekleistert.....nun frage ich, ist der Kindsvater verpflichtet, auch für einen Teil desr Schulbedarfs usw. aufzukommen?
Hallo,
bisher habe ich für meinen Sohn immer alles allein bekleistert.....nun frage ich, ist der Kindsvater verpflichtet, auch für einen Teil desr Schulbedarfs usw. aufzukommen?
Also ehrlich "bekleistert" hört sich nicht eben nett an deinem Sohn gegenüber. Der Kindesvater hat im Verhältnis seiner Möglichkeiten Unterhalt zu zahlen; für Extrakosten wie Schulbedarf, spätere Klassenfahrten und so weiter muß er nicht zusätzlich aufkommen.
Es gibt ja im August schon mal 100 Euro von der ARGE für den Schulbedarf.
das jugendamt gibt hierüber sicherlich kompetent auskunft
Hallo,
bisher habe ich für meinen Sohn immer alles allein bekleistert.....nun frage ich, ist der Kindsvater verpflichtet, auch für einen Teil desr Schulbedarfs usw. aufzukommen?
hallo waren Sie beim Jugendamt. haben Sie was erreicht?