ne kleine Frage.
Im dezember hatte ich ein Kautionsdarlehen von 600€ / 30 € pro Monat bekommen.
Da mein verlobter und ich nun eine BG bilden und die Kaution der neuen Wohnung doppelt so viel kostet, würde die ARGE mir das darlehen verdoppeln?
oder müsste mein Verlobter nun anfragen ob er einen Antrag auf die Kaution stellen muss?
Da er ja noch nichts dergleichen vom Amt erhalten hat.
Soweit ich weiß hat damals das Sozialamt in Notfällen Miete oder Kaution bezahlt.
Nach eifrigen Googlen, fand ich nun heraus , dass das Sozialamt nicht bezahlt da ja die ARGE für mich "zuständig" ist.
Falls ich falsch liegen sollte, berichtigt mich doch bitte.
P.S: Bekommt man eigtl noch eine sogenannte erstausttatung von der ARGE?