Unterhaltsablösung

  • Guten Tag liebe Forumsmitglieder,


    ich habe eine Frage und würde mich sehr freuen, wenn ich eine Antwort erhalten würde.


    Meine Freundin wurde Ende 2007 geschieden und hat im April 2009 mit ihrem Exmann eine Unterhaltsablösung über den Notar vereinbart. D.h. er hat Ihr einen einmaligen Betrag bezahlt. In dem Vertrag ist nichts erwähnt, ob sie sich danach ab bestimmte Verhaltensregelen halten muss (Zusammenziehen mit Partner, usw.).


    Nun die Frage: Ich würde gerne mit meiner Partnerin zusammenziehen und auch evtl. heiraten und auch evtl. Wohnungentum kaufen wollen.


    Kann nun der Exmann den Vertrag anfechten...?? bzw. anteilig Geld zurückfordern...??


    Der Ablösungsvertrag wurde von Ihrem Exmann vorangetrieben, vor Unterzeichnung des Vertrages stand nie zur Debatte, dass wir nun doch evtl. zusammenziehen möchten und evtl. mehr....!!!


    Würde mich wirklich sehr sehr über eine Antwort freuen. Denn Notar können wir in den nächsten Wochen wegen Urlaub nicht erreichen.


    Vielen Dank und viele Grüße Andreas

  • Selbst wenn ihr den Notar erreichen würdet, darf bzw. dürfte er keine einseitige Auskunft erteilen, also keinem der beiden Vertragsbeteiligten einen Rat geben oder dergleichen, weil er zur Loyalität etc. verpflichtet ist beiden gegenüber, die in der seinerzeit gestalteten und unterzeichneten Urkunde genannt und an den Regelungen beteiligt sind.


    Wenn also demnach in dieser Urkunde auch nichts dazu formuliert ist, was wie wann wäre, wenn er oder sie einen neuen Partner hätte, kann dementsprechend auch nichts zurückgefordert werden vom Ex. Vielleicht ist das "irgendwo" möglich, hier bei uns nicht.