Hallo,
Hab mal eine Frage… und zwar folgendes:
Ich war am 20.05.09 bei einer Informationsveranstaltung für einen Job. Den Termin habe ich von meiner Arbeitsvermittlerin bekommen. Bei der Veranstaltung wurde mehrmals erwähnt das erfahrene Leute im Umgang mit dem Gabelstapler gesucht werden. Da sie für ein Hochregallager weiter ausgebildet werden sollen. Und dies nicht ganz ungefährlich sei.
Wer sich dies zutraue und Interesse hat solle sich in eine Liste zum Vorstellungsgespräch eintragen.
Nun ist es so das ich meinen Staplerschein seit 5 Jahren habe aber seitdem noch nie wieder einen Stapler gefahren bin. Und somit natürlich keinerlei Erfahrung habe. Ich ging deshalb zu einen der 3 Veranstalter und frage sie… Zur Antwort bekam ich „ das können nur Sie entscheiden ob es was für sie ist oder nicht“ Da man sowas ja nicht in 5min entscheiden kann, lies ich mich in die Liste eintragen. Nach ca. 2 Wochen habe ich mich dann dagegen entschieden weil es mir doch eine Nummer zu groß war und ich mir dies nicht zutraute. Ich habe demzufolge den Termin telefonisch abgesagt.
Am Freitag bekam ich nun von meiner AV Post… Das ich den Termin nicht eingehalten hätte und ich solle doch mit einer ausreichenden Begründung und Bewerbungsunterlagen bei ihr erscheinen.
Mich verwundert das… weil in der Veranstaltung niemals erwähnt wurde das es meine Pflicht ist zum Vorstellungsgespräch zu gehen. Sondern immer gesagt wurde wer Interesse hat kann sich bewerben.
Meine Frage wäre nun… Was drohen mir für Sanktionen und hätte nicht gesagt werden müssen das es meine Pflicht ist mich zu bewerben?