Hallo, die Tochter meines Lebensgefährten studiert und erhält zur Zeit Bafög. Sein Anteil ist wegen weiterer gemeinsamer Kinder sehr gering (ca. 9,--). Wir planen nun zu heiraten und überlegen uns die Wahl der Steuerklassen. Dabei haben wir eine interessante Entdeckung gemacht. Obwohl uns in der Summe nicht mehr Geld als jetzt zur Verfügung steht, wirft der Bafögrechner andere Ergebnisse aus. So hätten wir z.B. bei den Steuerklassen IV/IV fast identische Einkommen wie jetzt. Auch das Ergebnis des Bafögrechners bleibt fast gleich. Bei der III/V würde ich genau den Anteil weniger erhalten, den mein Noch-Lebensgefährte dann mehr bekäme, der Bafögrechner ermittelt nun jedoch eine Mehrbeteiligung des Vaters um 140,-- Euro(!) und kürzt das Bafög entsprechend. Für uns steht die Wahl der Steuerklasse somit fest. Ich habe jedoch Bedenken, dass man uns doch irgendwie zu einer Mehrzahlung zwingt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Danke für die Antworten!
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Was für Bafög ist das - Schüler- oder Studentenbafög? Bist du sicher, dass der Anteil, den deir Vater zahlt, dem Kind gekürzt wird, also wird es derzeit bereits do gehandhabt? Bei uns hier nämlich ist das nicht der Fall. Mein Sohn erhält auch etwas Unterhalt vom Vater (auch sehr gering, da mehrere unterhaltsberechtigte Kinder). Der wird aber nicht in entsprechender Höhe beim Bafög abgezogen. Gewundert habe ich mich auch schon, aber es geschieht jetzt schon genauso zum wiederholten Male ohne Abzug.
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Es handelt sich um Studentenbafög.
Der Grundbedarf wird doch ermittelt, je nachdem, ob ein Student zu Hause wohnt, eigenes Einkommen hat etc.
Dann wird doch anhand der Einkommen der Eltern ermittelt, wie leistungsfähig sie sind. Je höher deren Einkommen, desto geringer der Baföganteil.
Durch die Erhöhung des Nettoeinkommens bei meinem Bald-Ehemann durch die bessere Steuerklasse III scheint es so zu sein, dass er dann mehr zusteuern müsste bis der Grundbedarf erreicht ist. Dass mein Einkommen dann in der Steuerklasse V entsprechend geringer ausfällt, ist scheinbar uninteressant. Bei IV/IV wäre unser beider Einkommen fast gleich dem jetzigen. Ich mache mir nur Gedanken, ob man ihn zwingen kann, in die Steuerklasse III zu wechseln oder auf sonst einem Weg ihn mehr zur Kasse zu bitten kann. -
Ich denke mir nicht, dass das Bafögamt einen Wechsel der Steuerklasse erzwingen kann. Ich würde einfach die Steuerklassen III/V beibehalten und nicht allzuviel danach fragen, sondern abwarten. Ansonsten hilft nur ein Anruf bei irgendeiner Bafögstelle. Hierzu würde ich nicht gerade bei der für die Tochter zuständigen anrufen oder dies zumindest nur als allgemeine Auskunft erfragen, ohne explizit ihr Bafög-Aktenzeichen zu nennen.
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Hallo,
ich denke nicht, dass sie deinen Bald-Mann in die III zwingen können, denn damit würden sie ja bei dir mit eingreifen und von dir verlangen weniger Netto zu haben. Du bist der Tochter aber nicht unterhaltspflichtig.
Dass es zu einer Mehrbeteiligung des Vaters käme bei Steuerklasse III ist klar, da ja nur sein Einkommen berücksichtigt wird, nicht auch deines.
Bleibt beide in der IV und macht euch, wie lirafe schon sagt, nicht so viele Sorgen.LG, Jalale.
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