Trennung!!! wie hilft mir der Staat

  • Hallo,
    brauche mal Eure Hilfe!!!!!!!
    Ich 30 Jahre, Mutter eines fast 3 jährigen Sohnes werde mich in Kürze von meinem Ehemann trennen.
    Er ist selbstständig. Ich arbeite seit 2 Monaten wieder 16 Stunden die Woche an vier Tagen in meinem alten Betrieb.
    Wir wohne zur Zeit noch in einem 90 qm Haus zur Miete.
    Bei Trennung würde mein Mann allerdings verlangen, dass ich mit unserem Sohn ausziehe.
    Nun zu meine Fragen: kann ich beantragen , das die neue Wohnung vom Staat übernommen wird?
    Da mein Gehalt 487,53Euro fast vollständig an die Tagesmutter geht.?
    Was kann ich von meinem Mann verlangen?Was kann ich sonst noch beantragen?
    Ich weiss ich würde vom Gesetz her, im Haus bleiben können. Aber die Kostenübernahme wäre auch nur für ein Jahr höchstens.Ausziehen müste ich mit dem Kleinen so oder so.
    Versteht es bitte nicht falsch, ich mchte nicht wirklch vom Staat leben. Aber Vollzeit kann ich leider erst ab september 2010 arbeiten gehen, da der Zwerg da erst in ganztagskindergarten kommt.Da beginn für kindergarten immer erst nach den sommerferien ist.
    Habe halt Panik, das ich mit dem Kleinen unter der Brücke lebe oder halt ihm nicht gerecht werde.
    Da ich meinen Mann auch kenne und er ein notorischer Unterhalteverweigerer ist. ( er hat bereits 2 grössere kinder).
    Bitte, vielleicht kennt sich hier jemand besser aus mit den ganzen hilfen.

  • Du kannst natürlich dich bei der ARGE melden und einen Antrag auf ALG2 stellen da dein Einkommen ja nicht so hoch ist.Ob du etwas bekommst hängt davon ab wieviel Unterhalt dein Mann dir und deinem Kind zahlen wird.Das solltest du bei einem Anwalt vorher abklären lassen denn die ARGE wird wissen wollen ob und wieviel du da zu erwarten hast.Ansonsten kannst du eine Wohnung und die Einrichtung wenn du nichts hast beantragen.Wenn die Wohnung genehmigt wurde dann kannst du ausziehen.Wie das mit der Tagesmutter funktioniert kann ich dir nicht sagen denn die ARGE wird die Kosten die dir da enstehen nicht bei der Berechnung deiner Leistungen berücksichtigen.Du müßtest die Übernahme dieser Kosten dann beim Jugendamt beantragen aber ob diese von dort dann übernommen werden kann ich dir nicht sagen.Eventuell müßtest du dein Kind anderweitig unterbringen.

  • Seit kurzer Zeit muß der andere Elternteil sich neben dem Unterhalt, den er zahlt, auch an den Betreuungskosten beteiligen. Wenn dein Mann aber ohnehin ein wie du schreibst, notorischer Unterhaltsverweigerer ist, würde ich auch dies dem Amt gleich bei Antragstellung mitteilen und mir bereits im Vorfeld Formulare von der Unterhaltsvorschusskasse besorgen, damit im Falle eines Falles alles schneller geregelt wird. Sicher weißt du ja, dass es diesen Unterhaltsvorschuss gibt, den man bis zum 6. Lebensjahr des Kindes erhält, wenn vom Vater kein Unterhalt gezahlt wird/werden kann?!