Zusammenzug mit Freund

  • hallo.


    Ich heiße Jana, bin 19 Jahre alt und habe einen 7 Monate alten Sohn namens Ben. Zurzeit lebe ich noch bei meinen Eltern, da ich gerade mein Abitur gemacht habe und somit die Betreuung meines Sohnes gewährleistet war. Nun, da ich mein Abitur hinter mir habe möchte ich mich ein Jahr ganz der Erziehung von Ben widmen. Dann plane ich ein Studium der sozialen Arbeit in Emden.
    Mein Freund (derVater des Kindes) studiert ebenfalls in Emden. Auch er lebt zurzeit noch zu hause und bezieht BAfög. Wir möchten nun zusammenziehen.
    Die Wohnung die wir bisher in Aussicht haben würde 500 Euro warm kosten und ist 75 m² groß. Ich weiß, das uns eigentlich nur 60 m² zustehen, jedoch ist es extrem schwierig in Emden eine geeignete Wohnung unter 60 m² zu finden. Das Amt müsste ja nur meine Miete, also 250Euro bezahlen.


    Ist das machbar?
    Und bilde ich dann mit meinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft oder nur mit meinem Sohn?


    Ich habe ehrlich gesagt so gut wie keine Ahnung von diesen ganzen Regelungen etc. und würde mich freuen wenn ihr ein bisschen Licht ins Dunkel bringt.


    Vielen Lieben Dank schon einmal im Vorraus.


    Jana

  • Du bildest mit deinem Kind und deinem Freund eine BG.Die Wohnung ist wie du schon sagst zu groß und eventuell auch zu teuer.Ihr müßtet in der zuständigen ARGE erfragen wieviel eine Wohnung kosten darf.Da dein Freund ja Bafög bezieht bekommt er kein ALG2.Die ARGE würde dir zwar Leistungen bezahlen aber die Wohnkosten bekommst du nur in der Höhe wie eine Wohnung kosten dürfte.Du bekommst also nicht automatisch die Hälfte.

  • Hallo,


    das möchte ich so jetzt nicht stehen lassen. Ihr seid doch drei Personen in der BG, euer Sohn ist ja nun auch schon 7 Monate alt. Euch stehen zu dritt 75 qm zu und mit 500 € warm ist die Wohnung wahrscheinlich auch nicht zu teuer. Du kannst mal die Hotline der ARGE Emden anrufen und fragen wie teuer eine Wohnung für drei Personen sein darf.
    Außerdem bekommst du nicht die Hälfte der Miete, sondern 2/3. Also für dich und euren Sohn.
    Sollte die Wohnung doch zu viel kosten, ist es sinnvol eine zu suchen, die angemessen ist, weil dann auch ein Kautionsdarlehen gewährt werden kann. Du solltest auch Erstaustattung für die Wohnung beantragen.


    Euch steht zu: 316 + 211 € Regeleistung und 2/3 der Miete. Davon wird das Kindergeld dann abgezogen. Elterngeld ist bis 300 € anrechnungsfrei.


    LG, Jalale.