Hartz 4 empfänger Hauskauf

  • Hallo ersteinmal


    hätte da einige fragen an euch vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, meine Eltern beziehen Hartz 4 und sind nicht berufstätig, da uns evtl. aus dem Ausland ein gewisses Eigenkapital durch einer Verwandschaft besteht würde ich gern in erfahrung bringen ob man das Eigenkapital als Kauf einer Immobilie/Haus verwenden kann ohne das, dass Hartz 4 gestrichen wird.


    Welche Möglichkeit gibt es weiterhin Hartz 4 zu empfangen wenn man ein Haus besitzt oder
    würden meine Eltern weiterhin unterstützung vom Arbeitsamt bekommen wenn sie zur Miete in einem Haus eines Familienmitglieds wohnen würden.


    Danke im vorraus

  • Du kannst nicht ALG2 bekommen und gleichzeitig ein Haus kaufen.Das Geld was du für dieses Haus bekommen würdest müßtest du zum leben verwenden.Wenn deine Eltern in einem Haus zur Miete wohnen muß die Wohnfläche auch angemessen sein ansonsten müßten sie den rest aus den Regelleistungen bezahlen.

  • Bei Neu-Antragstellung Hartz IV muß man angeben, ob man Vermögen in den vergangenen 3 Jahren verwertet hat, während eines laufenden Bezuges ist auch alles anzugeben und neu dazu gekommenes Kapital muß bis zur Höhe des verbleibenden Schonvermögens zunächst verwertet werden für den Lebensunterhalt.


    Hat man bereits ein eigenes Haus, so fällt dieses unter das "Schonvermögen"; eine Wohnfläche bis zu 130 qm gilt als angemessen und wird nicht angetastet, egal wieviele Personen in diesem Haus wohnen. Erwirbt ein "anderes" Familienmitglied aus dem Erbe ein Haus und vermietet es an deine Eltern, so muss - wie bei allen anderen Mietobjekten auch - der Wohnraum von der Größe her der ortsüblichen Mietgrenze, die vom Amt bezuschusst wird, entsprechen.

  • Vielen Dank für die rasche Antworten.


    Ich (Sohn) beziehe kein Alg 2 bin selbstständig und würde evtl. aus dem Eigenkapital was uns zur Verfügung gestellt wird ein Kredit aufnehmen um ein Haus zu kaufen, damit meine Eltern weiterhin Hartz 4 bzw. unterstützung sprich Miete etc. vom Amt bekommen muss nur die Wohnfläche (130qm) angemessen sein damit sie zur Miete in meinem Haus wohnen können.


    Wie kann das Amt nachvollziehen, dass meine Eltern in einer Wohnfläche bis 130qm wohnen wenn ich selbst auch im Haus wohnen würde man kann schlecht das Haus trennen oder eine Wand ziehen.

  • Also noch einmal:
    1.
    Eigenheim (dann muß es das deiner Eltern sein, also der H IV-Empfänger): Größe Angemessen bis zu 130 qm und egal, wieviele Menschen darin wohnen.
    2.
    Du würdest kaufen und an deine Eltern vermieten:
    Dann handelt es sich um eine "normale" angemietete Einheit, die dann auch nur noch den Richtlinien, also Angemessenheit Größe und Preis (regional unterschiedlich und bei der zuständigen Behörde zu erfagen), entsprechen müssen, die vorgegeben sind. Eine ungefähre Richtlinie dazu gibt es hier oben in der Menueleiste: H IV/ALG2 und dann weiter zu "angemessener Wohnraum".
    In dem Fall wird es also definitiv nicht funktionieren, deinen Eltern ein normal durchschnittlich großes Haus hinzustellen als Mietgegenstand. Es sei denn, du kaufst eines, in dem vielleicht zwei Wohnungen sind, von denen die eine unter Umständen der angemessenen Größe (lt. Auskunft der für euch zuständigen Behörde) entspricht.
    3.
    Prüfen können die Ämter alles mögliche. Wenn du selbst auch in dann "deinem" Haus gemeinsam mit denen Eltern wohntest, würdet ihr als eine HG = Hausgemeinschaft gewertet werden. Du müßtest zwar nicht für deine Eltern einstehen, aber die Kosten der Unterkunft würden gedrittelt werden; zwei Drittel davon erhalten deine Eltern als Zuschuss für die Kosten der Unterkunft. Das wäre möglich.