Hallo,
Mein Mann hat aus erster Ehe 2 Kinder eines ist 21J und lebt bei uns. Das 2. ist nun 13J und lebt bei der Mutter, sie lebt von Harz V. Die Unterhaltspferpflichtung wurde bei der Scheidung gegenseitig aufgehoben. Nun ist es so das, das 2 Kind 13J. wurde und das Amt die vorrauszahlungen nicht mehr leisten will. Da mein Mann aber zur Zeit selber Arbeitslosengeld bezieht und ich Berufstätig bin sehe ich es schon kommen das ich diejenige sein wierde die am Ende zahlen wird !!!!!!!!!!! Sehe aber nicht ein für das Kind zu zahlen !!!! Habe doch gar nichts damit zu tun. Warum soll ich für ein" fremdes" Kind zahlen?
Bitte sagt mir das ich mich IRREE!!!
Danke im Vorraus
KOKO
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@ Koko - gehörst Du zur BG der ExFrau Deines Mannes? alles andere würde ich einem Rechtsanwalt übergeben, denn im Grunde wäre Dein Mann auch ALG II Bezieher dessen Bedürftigkeit aber lediglich durch Dein Einkommen nicht Eintritt - für mich wird da niemand wegen des beid er Kindesmutter verbliebenen Sprößlings auf die BG des Vaters zugreifen können. Beide Bedürftigkeiten heben sich gegenseitig auf nur das in dem Fall der BG Du die Zahlung der ARGE aufgrund Deines Einkommens deckst!
Ich würde mir da keinen Kopf drum machen und auch eine Anfrage seitens der ARGE so begründen wie ich es Dir dargelegt habe!
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unterhaltsverpflichtungen können nur vom unterhaltsverpflichteten eingetrieben werden, niemals vom neuen partner
das hat mit BEDARFSGEMEINSCHAFT nixx zu tun
fraglich ist ob die aufhebung des gegenseitigen unterhalts noch bestand hat, da der unterhalt für minderjährige vor geht, und kind 2 ist minderjährig, kind 1 nicht!
ansonsten nicht jetzt schon den kopf heiss machen, erst wenn forderungen da sind muss man darauf reagieren
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