Unterhalt aus dem Ausland

  • Hallo , ich bin vor einem halben Jahr ins Ausland gezogen(nicht wg dem Kindesunterhalt !),.ich habe ein uneheliches Kind 3,5 Jahre alt und bezahle Unterhalt,die Kindesmutter bekommt das volle Kindergeld und hat 100 % Sorgerecht.Ich habe freiwillig den vollen Unterhalt nach Düssseldorfer T. ohne Abzüge bezahlt.
    Jetzt soll noch die Hälfte vom Kindergarten dazukommen ! Das wird mir etwas viel und ich möchte den Unterhalt genau berechnen.ich habe ungefähr 1700 € netto. Stimmt es das ich die Krankenvers. die ich hier 100% selbst zahle vom Netto abziehen kann ? Desweitern fahre ich alle 3 Wochen nach Deutschland um ein Wochenende mit meinem Kind zu verbringen,was wiederum Reisekosten verursacht (ca 70 € Sprit pro Besuch). Im Moment habe ich ca 214 € ausgerechnet. kommt das ungefähr hin ?


    wer hat damit Erfahrung ?


    Danke

  • @ kober... da gibt es kein gesetz, das bsg hat nur gesagt das unter umständen die betreuungskosten in der unterhaltstabelle nicht enthalten sind...
    nach wie vor ist aber der unterhaltsbetrag maßgebend, der auf einer "titel" (jugendamtsurkunde) beziffert ist... sollte die DAME mehr wollen würde ich es auf eine abänderungsklage ankommen lassen, denn die amtsgerichte entscheiden nach ihrem wissen und gewissen


    mal abgesehen davon, wieviel bedarf soll denn ein minderjähriges kind noch haben in deutschland? der barbetrag ist ja nur ein teil des barunterhaltspflichtigen, dazu kommt der gleiche betrag (in naturalien, aber diese müssen schließlich auch mit geld bezahlt werden) vom unterhaltsempfänger plus kindergeld... da kommen locker 700 bis 800 euro unterhaltsbedarf zusammen... jetzt noch betreuungskosten. "extra" ,,,, da versteh ich die rechtssprechung offen gesagt nicht