Hallo,
hat jemand Erfahrung, ob man als Kind gegenüber den Eltern Zahlung verpflichtet ist oder ob das Amt einen in regress nehmen kann?
Vielen Dank
Werner
Hallo,
hat jemand Erfahrung, ob man als Kind gegenüber den Eltern Zahlung verpflichtet ist oder ob das Amt einen in regress nehmen kann?
Vielen Dank
Werner
grundsätzlich ist man für familienangehörige zum unterhalt verpflichtet, und wenn das so ist und ein amt dafür in vorleistung geht, ist das amt berechtigt auf das zahlungsfähige familienmitglied zurückzugreifen, dass kommt aber darauf an wo wir uns bewegen
Kann man die rechtlichen Hintergründe irgendwo nachlesen?
das ist kompliziert, grundsätzlich im bgb (§1601 BGB elternunterhalt) solange kein öffentliches recht angewandt wird , wenn doch dann die im angewandten gesetz geltenden regeln
aber gugg mal hier :
http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_6.htm