Urlaub

  • Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage zum Thema Urlaub.
    Wie lange vorher muss man den Urlaub denn beantragen?
    ich will nur für 2 Wochen weg, dass allerdings schon in 14Tagen.


    Ist es schon zu spät für eine Genehmigung?
    Kann der Arbeitsberater mir die Genehmigung verweigern?
    ich habe keine Termine in dieser Zeit, mein Arbeitsberater ist allerdings nicht sehr kulant.:(


    Liebe Grüße :)
    Kathy

  • Urlaub gibt es eigentlich bei ALG2 nicht sondern nur die Ortsabwesenheit die dir der SB genehmigen kann aber nicht muß.Solltest du umgehend mit deinem SB sprechen.Eine Maßnahme finden die immer und diese kannst du von heute auf morgen bekommen auch wenn da in der nächsten Zeit bei dir nichts anliegt.

  • Hallo, kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
    Ich bin zurzeit noch ALG I - Bezieher, komme aber demnächst in ALG II.
    Habe aber meinen Urlaub schon im Dezember 08 gebucht.
    Meine Frage:
    Muss ich den Urlaub stornieren, da ich in dieser Zeit in ALG II falle?
    Vielen Dank im Vorraus.

  • .....und las Dir schon mal für Frage auf die Möglichkeit der Stronierung eine plausible Antwort einfallen. Denn das dies geht weis jeder und Du musst lt. Gesetz zunächst einmal alles erdenkliche tun um nicht in den Leistungsanspruch von staatlichen Hilfen zu geraten. Hier werden jetzt wieder Aufschreie durchs Forum gehen aber ich kenne mindestens eine ARGE bei der genau diese Argumentation zu einer Verweigerung Deines Hilfeersuchens führen würde, ohne den Hinweis das Dir eventuell dann doch noch Leistungen zustehen.


    Gruss


    @ kitty ich darf da noch eine Deiner vielen Antworten aus einem anderen Tread beifügen der an mich gerichtet war!
    Horst  


    Du solltest es nicht für möglich halten aber auch wenn man ALG2 bekommt ist man in der Lage einige Tage Urlaub zu machen.Dafür braucht man nur monatlich ein bisschen Geld sparen und es muß ja auch nicht das Luxushotel sein.Ich habe auch einen ganz normalen Urlaubsanspruch und da gab es bis jetzt noch nie ein Problem.Nur kein Neid Horst. :-)

  • @ Horst Ich weiß jetzt nicht was meine Aussage mit dem hier erfragten zu tun haben soll aber wenn du auf den Urlaubsanspruch anspielen solltest sei dir gesagt ich bekomme das ALG2 nur als Aufstockung also nicht komplett.Ich habe durch meinen Arbeitgeber einen jährlichen Urlaubsanspruch und brauch mir da vom Amt nichts extra genehmigen lassen.Meine Urlaubstage genehmigt mein Chef und nicht die ARGE.

  • ich wette das kathy und riba durch die antwort von horst jetzt richtig bescheid wissen...


    beim H4 bezug ist die vordringliche aufgabe des leistungsempfängers seine sozialabhängigkeit abzustellen, dabei ist es trotzdem möglich eine ortsabwesenheit genehmigt zu bekommen, das richtige maß sollte bedacht werden, kein sb kommt ins schwitzen wenn der bedürftige 14 tage zur tante ins erzgebirge fährt (was der bedürftige wirklich macht kann sich ja evtl noch verändern *grinzzz*)
    aber wenn der hilfebedürftige schon mit dem koffer in der hand eine allinclusive reise in marocco erklärt wird dem sb bestimmt die eine oder andere frage einfallen...
    keine frage... soetwas kann man geschenkt bekommen, nach langjähriger abhängigkeit kann sowas auch durchaus sinn machen endlich mal wieder aus der tretmühle raus...
    es gilt also dem sachbearbeiter in der behörde fair zu berichten das man zu einem überschaubaren zeitraum nicht da ist und gleichzeitig gilt auch hier, was der SB nicht weiß macht ihn nich heiß...


    ich würde mir bei der information pauschalurlaub die reisepapiere zeigen lassen, wenn es ein besuch bei tante X in Y ist gibt es keine reisepapiere nach denen ich fragen kann... alles klar???