Umzug in eine andere Stadt...

  • Hallo zusammen...
    Ich habe ein riesen problem... also mein freund wohnt in der nähe von mönchengladbach und ich selbst in frankfurt am main... ich bekomme ALGII und er ist ende juni mit der ausbildung fertig... jetzt stellt sich die frage, ob er zu mir ziehen soll oder ich zu ihm... leider sind wir da vollkommen überfragt, weil wir beide nicht wissen, wie das alles vom statten gehen soll... ein anderes problem ist, dass er erst 20 jahre alt ist und sich somit auf gar keinen fall arbeitslos melden darf...
    Kann mir da vllt jemand weiterhelfen :confused:


    Vielen dank schonmal im voraus für eure hilfe...

  • Deshalb kann (und muss) er sich trotzdem arbeitslos melden. Wenn er das nicht macht, wird die Krankenversicherung seiner Eltern ihn auch nicht als familienversichert weiterlaufen lassen.


    Und wenn ihr der ARGE glaubhaft machen könnt, dass ihr eine feste Bindung eingehen wollt, könnt ihr Glück haben, dass sie es doch genehmigen. Nämlich dann, wenn sie es als Familiengründung einstufen. Das ist eine der Ausnahmen, in denen die ARGE auch unter 25jährigen Leistungen bewilligt. Normalerweise tritt das ein, wenn sie schwanger ist und beide Eltern in spe dann zusammenziehen, aber vielleicht kriegt ihr es auch so durch.


    Bei eurer Situation wird es vermutlich einfacher, wenn er nach der Ausbildung zu dir zieht und sich dann bei dir arbeitslos meldet. Allerdings solltet ihr euch vorher überlegen was ihr macht, wenn ihm keine Leistungen genehmigt werden.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • geht das denn so einfach??? wir wollen tatsächlich bald heiraten... wir sind nämlich schon verlobt... kann er dann einfach zu mir ziehen und sich hier in ffm erstmal arbeitslos melden bis er hier eine arbeit gefunden hat??? also er schaut ja jetzt schon die ganze zeit nach eine arbeit, aber so aus der ferne ist es nicht so leicht mit der arbeitsuche...

  • Wenn ihr verheiratet seid, dürft ihr auf jeden FAll zusammenziehen und bildet dann auch eine eigene BG, d.h . deinem dann Ehemann würden auch Leistungen zustehen.


    Ansonsten wie gesagt: Versuchen könnt ihr es, aber es ist nicht gesagt, dass dein Freund (Verlobter) vor eurer Hochzeit schon Leistungen bekommt. Wenn er also ohne Genehmigung vor eurer Hochzeit zu dir zieht, kann es euch passieren, dass du nur noch die halbe Miete und deine Regelleistung bekommst, während er gar nichts bekommt.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Und arbeitslos melden sollte er sich bereits drei Monate vor Ende seiner Ausbildung, wenn er weiß, dass er danach nicht übernommen wird. Wenn er arbeitssuchend gemeldet ist, kann er auf jeden Fall danach erstmal wieder zurück in die Familienversicherung bei seinen Eltern, bis er 23 ist.