Hallo,
wahrscheinlich wird ein ähnliches Post schon erschienen sein, dennoch bitte ich um Rat.
Um es kurz zusammenzufassen:
* am 1.12.08 in eine 29m² Whg. gezogen ( allein)
* 10.3.09 Verlobter dazugezogen
*18.5.09 Bedarfsgemeinschaft angemeldet
die Miete beträgt nun 50 € mehr nebenkosten ( 300 warm sonst, inkls. Wasser und Strom)
Da wir aber zu zweit sind und die Wohnung mit einem Raum definitv zu klein ist, wollen wir nun umziehen.
Ich weiß das in NRW für 2 Personen folgendes zusteht:
60m², und max. 540 Miete warm
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Das die Wohnung zu klein ist, ist auch nicht der einzige grund.
Da dies hier eine Souterrain Whg. ist, sprich der Keller eines Einfamilienhauses, bildet sich überall Schimmel, das Klo stinkt nach Kanalisation etc pp.
Damals meinte mein Vermieter schon, falls es Ärger geben sollte mit Whg etc, würde er mir den Schlüßel sofort entziehen und seiner Tochter ( 12jh) geben, da er mit ihr weniger Ärger hätte als mit mir.
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Da ich in einem Mietvertrag von einem Jahr stecke ist nun meine Frage,
wenn ich einen Nachmieter stellen würde, könnte ich mich aus dem Vertrag "schummeln" ?
Und da mir die Kaution ( 600€) vom Amt gestellt wurde, mit 30 € raten monatlich abzuzahlen, bekomme ich jetzt nur die 180€ die ich selbst gezahlt habe?
Oder "verschwinde" ich sozusagen mit "meinen" 600€ und bezahle monatlich die 30 € ab ???
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Und nochwas mein Verlobter und ich haben im mom leider keine Jobs, sind dennoch auf der Suche.
Wenn mich mein vllt. zukünftiger Vermieter mich fragen sollte wie ich die Miete bezahlen soll, muss ich ja sagen das ich die von Amt gestellt bekomme....hat er dann das recht mir die Whg zu verweigern?
freue mich über Antworten auf meinen unübersichtlichen Post:D
LG weinendeSeele