Hallo,
nach einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin der Beistandschaft bin ich jetzt ziemlich verwirrt. Der Vater hat sowohl bei der Unterhaltsvorschusskasse wie auch bei mir sehr hohe Rückstände.
Bisher war es so geregelt das er diese in monatlichen Raten an mich abbezahlen soll und wenn die Schulden bei mir abbezahlt sind, soll er an die UV-Kasse bezahlen.
Heute sagte mir die Mitarbeiterin jedoch, ich solle jetzt nur noch jeden zweiten Monat die Rückzahlung erhalten, der andere Monat kommt der UV-Kasse zu.
Meine Frage, ist das rechtens? Ich bin mir doch ziemlich sicher, dass das Kind bevorzugt berechtigt ist, oder?
Vielen Dank für die Informationen im Voraus.
-
-
nun auch wenn es nicht "gerecht" erscheint, aber unterhaltsvorschussschulden beim jugendamt sind die selben schulden wie vergangene unterhaltsschulden bei dir, somit gleichberechtigt
unterhaltsschulden sind nicht mit dem laufenden unterhalt gleichzusetzen, das eintreiben der schulden wird auch nicht öffentlich rechtlich sondern in privatrechtlicher natur erstritten, es geht also um gerichtlich verwertbare titel
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Sozialhilfe" anstelle von Unterhalt... 3
- Denno
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 8,3k
3
-
-
-
-
"Was bleibt uns noch zum leben" 6
- "Aussichtslos"
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 9,9k
6
-
-
-
-
1 Kind Lebt bei mir eins bei ihm.Unterhalt?? 1
- Schneckesmama
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6k
1
-
-
-
-
1. Ausbildung habe ich Anspruch auf Unterhalt? 4
- Alice
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 12k
4
-
-
-
-
1. Ausbildung, eigene Wohnung. Unterhalt? 3
- djkroko
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 16k
3
-