23 Jahre alt, Umzug, weiß nicht wie...

  • hallo liebe gemeinde :)


    hier mein problem :


    ich biin vor ca. einem jahr mit 22 von zuhause ausgezogen ( von meinem vater ) nach vielem bürokratischem kram wurde mir mein hartz 4 antrag aus schwerwiegenden gründen bewilligt. seit januar bekomme ich elternunabhängiges bafög da ich auf dem abendgymnasium mein abitur nachholen möchte. die 12. klasse werde ich aber wohl oder übel wiederholen müssen da ich einen unterkurs zu viel habe, es steht jedoch noch nicht genau fest ob ich wiederholen muss oder versetzt werde. jedenfalls habe ich schon meine jetztige wohnung gekündigt und vor einigen wochen einen neuen mietvertrag unterschrieben. ausziehen werde ich am 15.6. die neue wohnung aber erst am 15.7. ( die wohnungen sind vom preis her ziemlich identisch ) beziehen und zwischenzeitlich bei einem bekannten wohnen. wenn ich nun erneut einen hartz 4 antrag ( weil mir das bafög erst ab nächstem januar wieder gewährt wird ) stelle, wird er bewilligt oder eher abgelehnt? vielleicht hat jemand von euch schon mal erfahrungen mit einem ähnlichen fall gemacht. ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...

  • Hallo,


    geht denn das Schuljahr nicht im August/September wieder los, oder wann startest du wiederholt mit der 12. Klasse? Ich versteh nämlich nicht wieso du BAföG erst ab Januar bekommst?
    Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und/oder eine Ausbildung förderungsfähig ist, besteht kein Anspruch auf ALG II.
    Dass du nicht mehr bei deinem Vater wohnst, sehe ich nicht als Problem, da dir der Auszug ja damals gewährt wurde und du nun schon einige Zeit alleine wohnst.
    Die Frage ist nur inwiefern ein Anspruch parallel zum Abendgymnasium besteht,


    LG, Jalale.

  • hey, danke erstmal! das schuljahr geht am 5. august wieder los, richtig. aber der bafög anspruch besteht an abendgymnasien ab klasse 12/Halbjahr 2. das ist das blöde...also hätte ich dann ein halbes jahr anspruch auf leistungen oder?


    und falls ich echt nicht versetzt werde habe ich ja immernoch das problem wie ich das mit der neuen wohnung erklären soll. aber es stand schon vor knapp 3 monaten fest das ich umziehen werde, da wusste ich noch nicht das meine versetzung gefährdet ist. könnte es da eventuell probleme geben? im juni würde ich so oder so noch bafög leistungen beziehen, da ich im winter auch einen urlaub gebucht habe bin ich vom 3. bis 12. juli sowieso nicht da, würde also erst ab dem 15. juli leistungen beantragen, dies ist jedoch gleichzeitig mein umzugsdatum...

  • Ich sehe das mit der Wohnung nicht als so großes Problem. Du hast ja geschrieben, dass die Mieten etwa identisch sind, schlimmstenfalls zahlen sie nur so viel wie die alte Wohnung gekostet hat. Ist denn nach deinem Umzug die alte ARGE weiter für dich zuständig?
    Ich würde außerdem auf jeden Fall ab 01.07. den Antrag stellen, denn wenn hast du ab diesen Tag auch Anspruch. Du kannst ja sagen, dass du umziehen wirst, und reichst dann später den neuen Mietvertrag nach. Kündige dann auch gleich deinen Urlaub an.


    LG, Jalale.


    Achso, da fällt mir ein, dass ja zwischenzeitlich keine eigene Bude hast. Kannst du dich bei deinem Bekannten polizeilich anmelden? Ansonsten wirst du wohl wirklich erst am 15. 07. einen Antrag stellen können.

  • ich denke schon das ich mich für die zeit bei ihm melden könnte. müsste ich nochmal rücksprache halten.


    die wohnung ist sogar günstiger als die alte :P und bei 24 qm und 250 euro warm inkl strom wird keiner meckern denk ich^^ ich muss ja auch leider noch abwarten was meine tutorin in der schule sagt, ob ich nun versetzt werde oder nicht. das ist auch alles ein durcheinander gerade in der schule, keiner fühlt sich zuständig und keiner weiß bescheid... wie immer halt!


    VIELEN DANK FÜR DIE HILFE :)