Hallo,
Mein Sohn U25 ist mit mir in einer BG. Er ist 22 und beendet im August eine vom Amt für Arbeit und Soziales (Optionsmodell) geförderte Ausbildung zum Informatikkaufmann. Er bewirbt sich Zweigleisig, also normal bei Firmen, aber auch für ein duales Studium zum Diplominformatiker. Jetzt zum Problem, für das Studium hat er die Möglichkeit an zwei verschiedenen Bildungseinrichtungen an Eignungstests teilzunehmen. Diese Eignungstests finden jeweils an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Die Orte sind jeweils ca. 100 Km entfernt. Das Amt sagt, da ein Studium auch wenn es ein duales ist, kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet, sind Kosten für Bewerbung und Fahrtkosten nicht zu erstatten. Da er ja bei einem dualen Studium eine Firma braucht die ihn Einstellt kann ich das nicht verstehen. Auch wenn er nur einen relativ geringen Betrag von der Firma bekommen würde bekäme er wohl zur Aufstockung Bafög. damit ist er doch vom Amt weg.
Ist das richtig was das Amt sagt und wenn ja was gibt es sonst noch für Möglichkeiten. Es geht doch ständig um Bildung, man muss nur die Möglichkeit haben. Eine Aussage war in dem Zusammenhang noch recht nett, meinem Sohn wurde gesagt: wenn sie als Informatikkaufmann keinen Job finden können wir ihnen ja nach einiger Zeit eine Weiterbildung finanzieren. Ist ein wenig durcheinander geschrieben ich rege mich nur auf. Ein Paar Euro Fahrtkosten für eine recht sichere Sache gehen nicht, eine weitere Qualifizierung soll aber bezahlt werden.
MfG
-
-
Hallo,
leider wirst du da nicht viel Aussicht auf Erfolg haben wenn der SB sich quer stellt. Fahrtkosten werden in der Regel nur erstattet, wenn es um eine Vorstellung für einen sozialversicherungspflichtigen Job geht. Ich weiß , das ist paradox, da dein Sohn auch durch ein Studium nicht mehr auf ALG2 Leistungen angewiesen wäre.
Vielleicht versucht ihr nochmal mit dem SB oder seinem Vorgesetzten zu sprechen. Vielleicht findet sich ja doch noch eine Möglichkeit.
Wenn alle Stricke reißen, versucht es mal über eine Mitfahrgelegenheit, die sind meist mal nicht mal halb so teuer wie ein Bahnticket.,Viel Glück
-
Danke für den Tipp, ist allerdings recht schwierig aus einer Kleinstadt wegzukommen. Das es so läuft war mir klar nur wie bringt man soetwas einem jungen Menschen bei der in seinem Leben noch etwas erreichen will und auch das Potential dazu hat. Da bei uns der Landkreis Träger der Grundsicherung oder eben Alg2 ist wird gespart wo es nur geht, etwa auf Kulanz kann man absolut nicht hoffen. Wenn es nur kurze Entfernungen wären gäbe es ja auch kein Problem. Es geht leider um mindestens sechs Termine. Da er als U25 nur 80% Alg2 erhält ist es schon ein Problem innerhalb von ca. fünf Wochen rund 150€ so nebenbei aufzubringen. Wir werden es sicher irgendwie hinkriegen. Ich erinnere mich in dem Zusammenhang an die Aussage eines jungen Mannes, wenn ich meine Tante in Nürnberg besuchen will hole ich mir einen Fahrtkostenantrag vom Amt, gehe dort in irgend ne kleine Firma hol mir einen Stempel und das Amt bezahlt den Besuch.
MfG
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,5k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,2k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 15k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7k
1
-