Hallo,
ich bin seit dem 01.04.09 arbeitslos. die letze lohnzahlung meines ehemaligen
arbeitgebers betrug 1120,- euro (netto), sie wurde mir am 15.04.09 ausgezahlt.
(der lohn wurde immer zum 15. eines monats gezahlt)
vom arbeitsamt erhalte ich jetzt ab dem 01.04.09 monatlich 600,- euro arbeitslosengeld.
meine lebenspartnerin erhält 343,- euro alg2.
(300,- miete + 70,- nebenkosten + 48,- heizung)
tabelle:
bedarfsgemeinschaft (2 personen)
februar 09
01.02.- 28.02. 1100,-/lohn + 343,-/alg2
märz 09
01.03.- 31.03. 1100,-/lohn + 343,-/alg2
april 09
01.04.- 30.04. 600,-/alg + 343,-/alg2
mai 09
01.05.- 31.05. 600,-/alg + 343,-/alg2 + 248,-/ zusätzliches alg2
ich dachte das uns zusätzliches alg2 schon ab monat april zustehen würde.
das amt ist der meinung weil ich am 15.04 letztmalig lohn (für monat märz 09)
erhalten habe würde uns zusätzliches alg2 erst ab 01.05. zustehen.
und nun meine frage: ab wann steht unserer bedarfsgemeinschaft zusätzliches alg2 zu?
michael + lisa