Kindergeld und AL2

  • Hallo,
    ich bin 38 Jahre alt und wohne alleine, ich beziehe AL2.Mein Vater bezieht für mich Kindergeld, da ich schwerbehindert bin, er wohnt ca 30km von mir entfernt und er zahlt keinen Unterhalt für mich.
    Jetzt meint die ARGE, er MÜSSE das Kindergeld an mich weiterleiten. Ist er dazu verpflichtet? Er ist Beamter und Rentner.Er bezieht kein AL2.

  • Wenn dein Vater keinen Unterhalt für dich zahlt dann steht das Kindergeld dir zu.Du wohnst ja auch nicht mehr zu Hause so das ja deinen Vater auch in dieser Hinsicht keinerlei Kosten mehr enstehen.Du solltest bei der Familienkasse einen Antrag stellen das das Kindergeld dir aufs Konto überwiesen wird.Dein Vater bekommt dann zwar ein Schreiben in dem er darlegen muß in welcher Hinsicht er dich unterstützt allerdings muß er das auch nachweisen können.Notfalls bleibt dir nur der Weg zum Anwalt.Vielleicht kannst du es aber auch im Vorfeld mit deinem Vater klären zumal dich ja die ARGE extra darauf hingewiesen hat.

  • Ok, aber rein theoretisch, wenn ich das Geld NICHT will, sozusagen.Besteht ein Rechtsanspruch seitens der ARGE, das er es an mich zahlen muß?Ich will es offiziell nämlich garnicht! Also, kann die ARGE darauf bestehen das er es an mich zahlt?

  • Nein, darafu bestehen kann sie nicht. Aber sie wird das Kindergeld bei dir auf jeden Fall als Einkommen anrechnen, ob du es bekommst oder nicht, weil es rechtlich gesehen dir zusteht. Was du mit deinem Einkommen machst und ob du es deinem Vater gibst oder nicht, ist dann deine Sache.


    Wenn dein Vater weiterhin dein Kindergeld bekommt, bedeutet das also für dich, dass dir dieser Betrag monatlich fehlt.


    Liebe Grüße,
    Jana