Hall zusammen,
ich bin gerade auf die Seite hier gestoßen, und hoffe man kann mir hier helfen
Mein Problem sieht wie folgt aus:
Ich bin 25j, beziehe Alg2 und wohne derzeit noch bei meinen Eltern im Haus,
diese wollen aber nun mit meinem jüngerem Bruder in eine 3zkb Whg umziehen,
wo für mich dann kein platz mehr ist.
Da mein bester Kollege nun auch vorm Auszug steht, und wir schon oft von einer gemeinsamen WG
gesprochen haben, haben wir uns nun dazu entschloßen eine WG zu gründen.
Wie gesagt, derzeit beziehe ich Alg2 in höhe von 451€, wovon 150€ an meine Eltern als Miete abgehen.
(Dem Amt wurde ein Mietvertrag vorgelegt u.s.w.)
Mein Kollege ist Arbeitnehmen und verdient recht gut.
Nun waren wir heute morgen beim Amt um uns mal zu Informieren wie das so aussieht mit dem Regelsatz,
was ich max bekomme, wieviel Zimmer mir zustehen, NK u.s.w.
Allerdings konnte oder wollte mir da niemand was genaues sagen,
und man wollte aus unserer WG planung direkt eine "Bedarfsgemeinschaft" machen!!
Ich hab gelesen das mir bei einer WG max 296€ Miete inkl NK zustehen,
1 Zimmer, qm² egal, bzw max 45-50qm².
Ist dies soweit richtig? Und was bekommt man noch neben der Miete an Geld für Essen/Trinken u.s.w...
Die vom Amt haben mir zwar so eine : Mietbescheinigung mit gegeben,
wo der Vermieter die Kosten eintragen soll KM, WM, NK u.s.w.
Aber mir stellt sich als die frage wie ich halbwegs vernünftig nach einer Wohnung suchen soll
wenn ich garnicht genau weiß was mir überhaupt genau zusteht!?
Die andere sache ist das man angedeutet hat das mein auszug (umzug) verweigert werden könnte,
da ich derzeit im Landkreis wohne (Baunatal), aber wieder zurück nach Kassel möchte,
da dies für mich auch günstig wäre, da ich derzeit Abendschule mache,
und das näher wäre. Von Kassel aus zur Schule brauch ich max 20min,
derzeit brauch ich min. 60min! Könnte ich dies als Argument verwenden, falls
es da probleme geben sollte?!
Ich hoffe ich hab jetzt nichts vergessen und danke schonmal im vorraus für die Antworten.