Anspruch auf Leistungen jeglicher Art?

  • Hallo,


    ich bin 19 Jahre alt, seit ende letzten Jahres nicht mehr in der Schule.
    Ich habe von Mitte Februar bis Mitte Mai in einer Fabrik gearbeitet.
    Leider bin ich jetzt arbeitslos. Jedoch werde ich am 1.1.2010 von der Bundeswehr als Soldat auf Zeit genommen. Jetzt wollte ich wissen, inwiefern ich irgendetwas beanspruchen kann? Zumindest bis zum 1.1.2010?


    einige Daten, die evtl relevant sein könnten:


    männlich
    19 Jahre, ab August 20 Jahre
    Fachabitur in der Richtung Psychologie/Pädagogik
    lebe bei meiner Mutter und meinem kleinen Halbbruder, Mutter ebenfalls arbeitsuchend
    kein Besitz oder Vermögen


    Was kann ich hier tun? Ich bin zwar auch arbeitsuchend, aber auf ein halbes Jahr ist es schwierig etwas zu finden. Was sind die ersten/nächsten Schritte? Könnt ihr mir hier weiterhelfen oder Tipps geben?


    Danke im Voraus.


    MfG


    Alex

  • ich vermute mal das du keine anwartschaft auf alg1 erarbeitet hast, somit sollte dir ein abgeleiteteter hartzIV anspruch zustehen SGB II §7 (3) Nr.4
    80% vom hauptregelsatz plus anteilig miete, abzüglich eventuell kindergeld und/oder unterhalt


    das wars im wesentlichen

  • hallo stiegy, du solltest bei der arge vorsprechen, den sachverhalt erklären und einen antrag auf arbeitslosengeld II - hartz IV - stellen. da du bei deiner mutter zu hause lebst ständen dir 80 % des regelsatzes zu plus 1/3 anteilige miet- und heizkosten, wenn ihr nur zu dritt zusammen lebt. falls deine mutter oder du kein kindergeld mehr für dich beziehen, weil du ja zwischenzeitlich berufstätig warst, glaube ich, steht ihr oder dir auch keines mehr zu. bin mir aber nicht sicher. solltest du evtl. mal prüfen oder jemand anderes hier gibt dir noch genaue auskunft. aber das kindergeld würde von der arge eh als einkommen angerechnet und von deinem anspruch abgezogen werden.
    viel erfolgt wünscht jolik
    PS: kitty hat natürlich recht in bezug auf den evtl. bezug von alg II deiner mutter. dann würdest du in deren bedarfsgemeinschaft mit aufgenommen werden von der arge.