Hallo,
ich habe eine ganz wichtige Frage. Zählt Mündelgeld zum Vermögen?
Und zwar: Ich verwalte das Mündelgeld meines Sohnes, dieses hat er vom Vater geerbt. Ich war nicht mit dem Vater verheiratet.
-
-
ja, es zählt zum vermögen deines sohnes
-
Grundfreibetrag für Kinder
Für Minderjährige gilt ein Freibetrag von 3.100 Euro. Damit bleiben im Regelfall auch Ausbildungsversicherungen geschützt. Darüber hinausgehendes Vermögen müssen die Kinder nur verwenden, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, nicht den ihrer Eltern. Hinzu kommt ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen.http://www.bmas.de/coremedia/generator/22110/geldleistungen__vermoegen.html
-
Nochmal zum Mündelgeld: Es muß also von der Bedarfsgemeinschaft verbraucht werden, wenn es zum Vermögen zählt? Oder muß es mein Sohn verbrauchen? Das wird schwierig, Mündelgeld wird doch Mündelsicher angelegt.
Oder ist es möglich meinen Sohn aus der Bedarfsgemeinschaft zu nehmen? -
Das Kind ist minderjährig?
-
Ja, das Kind ist 9 Jahre. Das Mündelgeld ist angelegt und ist bei weitem mehr als der Freibetrag. -- Danke für Eure promte Hilfe!!
-
Hallo, hab nicht ganz verstanden, ob du selbst bedürftig bist, denn minderj. Kinder müssen ihr Vermögen nicht verwerten, wenn Unterhalt gezahlt wird
§ 1602 BGB
(2) Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.
-
Hallo, Catweezle erstmal vielen Dank für Deine Hilfe.
Der Vater meines Kinders verstarb vor einigen Jahren, unser Sohn war Alleinerbe. Der größte Teil des Geldes ist schon vor dem versterben angelegt worden und ist das heute noch. Der andere Teil wurde danach ausgezahlt und war dann einige Zeit festgelegt. Unser Kind ist heute, wie gesagt, 9 Jahre und bezieht Halbwaisenrente. Als ich bedürftig wurde beantragte ich ALG 1 und heute bekomme ich ALG 2.
Das Kind ist Mitglied der Bedarfgemeinschaft, die Halbwaisenrente allein ist Höher wie die 211 €, die er Anspruch hat. Der Überschuß wird mir abgezogen, soweit so gut. Nun soll das Kind aber für die Bedarftgemeinschaft aufkommen. Ich denke, da ich mit meinem Partner nicht verheiratet war, und sein Geld heute unserem minderjährigem Mündel gehört, muß das doch eigendlich geschützt sein. Irgendwie ist das, als würde man jemanden nach seinem Ableben bestrafen, weil er seinem Kind etwas hinterlassen hat.
Noch dazu bin ich verpflichtet das Erbe für das Kind zu erhalten. Darüber wurde ich damals von einem Notar aufgeklärt. vielen Dank und LG
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Besondere Härte" bei Vermögensverwertung 2
- scarabäus
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 7,4k
2
-
-
-
-
"Geschontes Sparguthaben" von Unterhaltsverpflichteten 3
- Elfi113
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 7,8k
3
-
-
-
-
> 25 Jahre, wohnhaft bei den Eltern 1
- Uschi013
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7,5k
1
-
-
-
-
1/10 haus geerbt 1
- miranda
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,1k
1
-
-
-
-
15000 Euro Erbschaft
- manu2000
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 4,3k
0
-