Folgeantrag?

  • Guten Morgen.


    Ich habe nach einiger Zeit mal eine rein präventive Frage:
    Mein ALG-2 ist bis zum 31.07. bewilligt. Da ich mir kaum vorstellen kann, dass sich das von allein verlängert - insofern ich nicht in Arbeit komme, wie es derzeit aussieht - frage ich auf diesem Wege was zu tun ist. Kommt die ARGE auf einen zu? Oder ist der umgekehrte Weg angedacht? Ich würde mich über eine Aufklärung diesbezüglich freuen.
    (übrigens...ich könnte ja Bewerbungskosten erstattet bekommen - will ich aber gar nicht. Ich liege dem Staat schon so genug auf der Tasche *find*)

  • den folgeantrag musst du von dir aus stellen, auch um nahtlos die leistungen weiter zu bekommen,
    auf den anspruch zu verzichten und keine bewerbungskosten geltend machen kann dazu führen, dass man dir garnicht erst glaubt dass du aus eigenem antrieb bewerbungen schreibst

  • Unser Antrag läuft am 30.6 aus und wir haben am Wochenende den Weiterbewilligungsantrag per Post bekommen. Aber ich muss morgen früh trotzdem erst noch zur ARGE rennen und mir die Anlage EKS (Einkommen aus Selbstständigkeit) besorgen, da die natürlich fehlt, obwohl ich als Selbstständige gemeldet bin und sogar eine SB habe, die sich ausschließlich um Selbstständige kümmert. Dafür habe ich die Einkommensbescheinigung bekommen, die der AG ausfüllen müsste (der natürlich nicht vorhanden ist ...)


    Also den Antrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf stellen, damit die Weiterbewilligung rechtzeitig durch ist und das Geld nahtlos weitergezahlt wird. (Letztes Mal stnd bei uns sogar ein Abgabetermin ca. 1 Monat vor Ablauf drauf, um die nahtlose Bewilligung sicherzustellen ...)


    Liebe Grüße,
    Jana