Angenommen Person A (Hartz 4) ist mit Person B zusammen. Somit ist im ersten Moment eine Bedarfsgemeinschaft. Die Wohnung gehört eigentlich B hat aber - bedingt durch einen Spezialvertrag - keine Mieteinkünfte solange die Eltern von B noch leben. Kann theoretisch B trotzdem Miete von A verlangen, die dann an Eltern von B gehen? Verlieren dadurch die Eltern von B die Eigenheimzulage? Die Wohnung ist groß genug, dass ein Zimmer untervermietet werden könnte.
Hoffe ihr blickt durch