Bedarfsgemeinschaft Spezial - ist sowas machbar?

  • Angenommen Person A (Hartz 4) ist mit Person B zusammen. Somit ist im ersten Moment eine Bedarfsgemeinschaft. Die Wohnung gehört eigentlich B hat aber - bedingt durch einen Spezialvertrag - keine Mieteinkünfte solange die Eltern von B noch leben. Kann theoretisch B trotzdem Miete von A verlangen, die dann an Eltern von B gehen? Verlieren dadurch die Eltern von B die Eigenheimzulage? Die Wohnung ist groß genug, dass ein Zimmer untervermietet werden könnte.


    Hoffe ihr blickt durch :D

  • Also ein wenig schwierig formuliert finde ich deine Schilderung schon, und so sieht dann auch die Antwort aus.


    Also: Wo steht bzw. wie ist denn geregelt und/oder nachweisbar, dass B keine Mieteinkünfte haben kann, was ist gemeint mit "Spezialvertrag" und mit "eigentlich" gehört die Wohnung B? Akzeptiert wird derjenige als Eigentümer, der auch als solcher im Grundbuch eingetragen ist. Dem entsprechend kann also auch B die Miete vereinnahmen, wenn er als Eigentümer verzeichnet ist oder aber eben die Eltern, wenn sie eingetragene Eigentümer sind. Vermutlich aber, da die Eltern die Eigenheimzulage erhalten, sind sie grundbuchmäßig eingetragen? Spekulationen führen nicht zum Ziel, daher wären konkretere Angaben für eine Antwort von Belang. Eigenheimzulage erhält man für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren. Die Eigenheimzulage dient meist der Finanzierung des Objektes, wobei unter anderem Voraussetzung die Selbstnutzung ist. Einkommensbeschränkungen gibt es natürlich auch.