Umzug

  • Hallo
    Ich möchte das erstemal umziehen seit dem ich ALG 2 bekomme . Habe auch schon eine neue Bleibe in aussicht .
    Meine frage wäre jetzt ob das Amt die kosten für einen umzug trägt da ich mir wohl ein T4 anmieten müßte zum transport meiner sachen wie ist das da mit der Kosten übernahme .
    Die miete ist im rahmen der hartz 4 ( 280 E. plus NK 90 E. plus 2 deponate und 1,5 maklercoutage inklusive 19 % mehrwertsteuer
    hat jemand da erfahrungen gemacht und kann mir da helfen


    mfg

  • hallo akasha, bevor du einen neuen mietvertrag unterschreibst, musst du auf jeden fall ein mietvertragsangebot - reicht eigentlich auch eine kopie des abzuschließenden mietvertrages - bei der arge zur bewilligung einreichen.wenn die arge den abschluss des neuen mietvertrages genehmigt, nachdem der grund des umzuges geprüft und für akzeptabel gehalten wird, übernimmt sie in der regel auch die kosten des umzuges in angemessenem rahmen. aber alles vorher beantragen und genehmigen lassen. unterschreibst du vorher einen mietvertrag, wird gar nichts mehr übernommen. für die maklercourtage könnte man dir ein darlehen bewilligen, das du dann in kleinen beträgen zurückzahlen musst. die deponate werden i. d. R. übernommen, weil sie bei auszug zurückgezahlt werden. LG von jolik