Nochmal Anrechnung von ALG I - Zuflussprinzip

  • :confused:je mehr Beiträge ich lese, desto weniger verstehe ich. Also: ich erhalte ALG I bis zum
    31.05.2009. Bekomme ich nun ALG II ab dem 01.06. oder ab dem 01.07., da mir ja ab 01.06. das
    ALG I für Mai 2009 zur Verfügung steht. Oder muss die ARGE mir tatsächlich ab 01.06. Leistungen
    gewähren.


    Vielen Dank für Eure Rückmeldung.