Kinderbonus

  • Hallo,


    kann mir jemand sagen ob es in Ordnung ist, wenn der Kindesvater die Hälfte vom Kinderbonus vom eingentlich zu zahlenden Unterhalt in Abzug bringt? Jugendamt und RA sagen mir beide etwas unterschiedliches.


    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

  • Hallo!



    Der Kinderbunos, steht genau wie das Kindergeld zu 50% dem barunterhaltspflichtigem (meist Vater) zu.



    Wenn du nun 100 Euro Kinderbonus bekommst, gehören 50€ davon dem Mann. Wenn er sonst angenommen immer 250 Euro Unterhalt gezahlt hat, so muss er in dem Monat, in dem der Kinderbonus ausgezahlt wurde (glaube April) nur 200 Euro zahlen.


    Siehe auch hier.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Aber das das Kindergeld auch zur Hälfte dem nicht erziehenden Elternteil zur Hälfte zusteht, ich weiß ja nicht. Bisher bekam ich den Betrag voll ausgezahlt und es wurden auch keine 50% einbehalten.


    Schöne Grüße