Berechnung Unterhalt

  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage, mein Mann hat ein Kind aus einer früheren Beziehung, welches nun 11 Jahre alt wird.
    Wir haben immer Unterhalt bezahlt und wenn ich das richtig sehe, dann wird doch ab dem 11. Geburtstag die nächste Stufe der Düsseldorfer Tabelle gülitg, oder?
    Wir haben auch ein gemeinsames Kind welches nun 6 Jahre alt wird und ich selber bin nur Teilzeit berufstätig (550 netto bei Stkl. 5)
    nun meine Frage, was kann vom Brutto meines mannes abgezogen werden um das bereinigte Nettoeinkommen zu erhalten?
    Inwieweit muss das gemeinsame Kind (und eventuell sogar ich) beim Unterhalt berücksichtigt werden?
    Bitte nicht falsch verstehen, was wir zahlen müssen werden wir auch leisten (haben wir immer getan) aber bei der letzten Berechnung durften wir die ganzen Daten meines Mannes ans Jugedamt senden und bekamen "telefonisch" die Info, das wir 8 € mehr zahlen müssten. Es wurde keinerlei Berechnung zugesandt, wie das JA zu diesem Betrag gekommen ist, und auch unser gemeinsamer Sohn hätte ja nun eine höhere Einstufung lt. Düsseldorfer.
    Oder? ich blick da nicht durch. Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen
    Kati0506