Warum wird mir der Mehrbedarf für Alleinerziehende mit dem 7. Geburtstag meines Kindes von 128.-€ auf 42.-€ gekürzt?
Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte. Danke
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§ 21 Abs. 3 Nr.1 SGB II regelt die Mehrbedarf für Kinder unter 7 Jahren.
Dieser Mehrbedarf beträgt 126 Euro, also 36% der Regelleistung.
§ 21 Abs. 3 Nr.2 SGB II regelt die Mehrbedarfe für Kinder über 7 Jahren.
Dieser Mehrbedarf beträgt 42 Euro, also 12% der Regelleistung.
Es ist also vom Gesetzgeber so geregelt.
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Das es so geregelt ist ist mir klar, aber warum?
Braucht ein 7-jähriges Kind weniger Essen, KLeider oder sonstiges zum LEben?
Andreseits: gibt es Möglichkeiten dieses Finazielle Haushaltsloch;) irgendwie auszugleichen? -
Zitat
Braucht ein 7-jähriges Kind weniger Essen, KLeider oder sonstiges zum LEben?
Wahrscheinlich nicht.
Man müsste dagegen klagen, aber das kostet Zeit und Geld.
Das System ist nunmal nicht das gerechteste.
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ja.ja, kleine Kinder kleine Sorgen - Große Kinder große Sorgen!!!
Aber solange wir eine veramerikante Familienministerin haben, deren Papa schon in gehobener politischer Funktion sein täglich Brot verdient hat, und ie es schafft mit Hilfe von 3 Nanny's 8 Kinder groß zu ziehn, und niemals wirklich die Problematiken einer Kinderreicen Familie in der einfach zu wenig Geld zur Verfügung steht, persönlich mal erfahren hat oder musste, solange werden die Medien die Mähr des möglichen auch weiter verbreiten.
Wenn Ich die Alte sehe, ihre ganze gekünzelte Art würde ich mir echt mal wünschen das sie das was sie Propagiert auch mal 3 Monate unter anderen Bedingungen, nämlich denen von Otto-Normalbürger, beweise und vorleben würde. Mit dem Backround reicher und Einflussreicher Eltern kann sicher auch so manche betroffene ALG II Bezieherin den Einklang von Familie und Beruf unter Beweis stellen!
Ich hoffe das ganz viele Wahlberechtigt dieser Partei in der diese falsche Schlange als Ministerin ihr Unwesen treibtschon aus diesem Grund nicht wählen!
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hallo isarot, zu der kürzung des mehrbedarfs für alleinerziehende kurz folgendes: mir ist erklärt worden, dass alleinerziehende z. b. für notfälle mal jemanden zur kinderbetreuung engagieren und dafür bezahlen müssen. das kann man ja nicht immer kostenlos bei omi. ist ein elternpaar vorhanden, hat man eben eher die möglichkeit, sich zu ergänzen. dafür und ähnliche dinge, bei denen ein alleinerziehender im gegenteil zum elternpaar benachteiligt ist, wird dieser mehrbedarf gezahlt. es geht da also nicht um die ansprüche der kinder. und da ein 7jähriges kind leichter oder auch nicht mehr so oft zu beaufsichtigen sein sollte als z. b. ein kleinkind, wird der satz dann eben in diesem alter gesenkt.
@ Horst
sehr gut formuliert! bin absolut deiner meinung.lg von jolik
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genau deswegen sind jetzt zwei verfassungsbeschwerden anhängig und das BVerfG will noch in diesem Jahr entscheiden
also widerspruch einlegen -
Das versteht doch eh keiner wie die das berechnen.Genauso ein Unsinn sind die Regelungen für den Unterhaltsvorschuß.Als ob ein Kind mit 12 Jahren schon arbeiten gehen würde.
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jolik
Danke.
für Kinderbetreuung gebe ich in der Woche bis zu 50.-€ aus, da ich ja am Nachmittag arbeite und der Hort nur bis 16°° uhr auf hat. Mich unterstützt keine familie oder ein anderes Elternteil. Allerdings gehe ich so gerne arbeiten das icch diesen Job nicht auf spiel setze, nur weil ich ein Kind habe. Also fehlt das gekd an anderer Ecke! -
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