Stichtag

  • Hallo,


    bevor ich das Forum gefunden habe, hatte ich 1000 Fragen, ein großer Teil wurde bereits beantwortet.
    Eine blieb aber übrig, ich habe gesucht wie ein verrückter und nirgends etwas gefunden, :eek:


    Zum Thema:


    Ich bin 24 Jahre alt und werde im September 25.
    Meine Mutter möchte nun mit ihrem Lebensgefährten so schnell wie möglich zusammen ziehen,
    ich möchte / muss ebenfalls so schnell wie möglch raus ausm Haus.


    Jetzt meine Frage, was zählt denn, was wird denn als Gradmesser genommen, das Jahr, oder der exakte Geburtstag?


    Für eure Antworten bedanke ich mich im voraus.

  • Wenn du für den ALG II-Bezug meinst, wird normalerweise der Geburtstag genommen, nicht das Jahr. Zumindest habe ich noch nichts Anderes gehört ...


    Ich weiß aber nicht, ob deine Mutter dich so einfach vor die Tür setzen kann, da sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist. Vielleicht kann dir jemand Anderes hier noch mehr dazu sagen. Gibt es denn - außer dem Zusammenzug deiner Mutter mit ihrem Lebensgefährten - noch andere Gründe, warum du bei ihr ausziehen musst?


    Liebe Grüße,
    Jana

  • In dem Fall wirst du mit deinem Auszug wohl bis zum Geburtstag warten müssen, wenn du dir alleine keine Wohnung leisten kannst. Die ARGE muss dich erst ab 25 unterstützen und in deinem Fall sehe ich dann auch keinen Grund für die Härtefallregelung.


    Tut mir Leid, dass ich dir keine positivere Antwort geben kann, aber bis September ist es ja glücklicherweise nicht mehr sooo lang ...


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo!



    Wenn deine Mutter auszieht und dich nicht mitnimmt, dann kannst du auch in der Wohnung bleiben.


    Wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, dann ist deine Mutter nichtmehr für dich zuständig und es besteht Anspruch auf ALG2.



    Wenn du keine abgeschl. Berufsausbildung hast, dann ist deine Mutter bis vollendung des 25. Lebensjahres für dich unterhaltspflichtig, soweit sie das von ihrem Einkommen kann. Als groben Richtwert für abrunterhaltspflichtige Eltern gilt die Düsseldorfer Tabelle



    Also, wie siehts aus mit den Verhältnissen bei deiner Mutter?

  • Maarc,


    auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung können Kinder U25 nicht einfach eine eigene Wohnung beziehen und ALG II bekommen.


    Ich weiß nicht, ob die Mutter sich einfach weigern kann, ihn beim Umzug mitzunehmen, aber es könnte möglich sein, da der 25. Geburtstag kurz bevor steht.


    Und Probieren geht bekanntlich über Studieren, also einfach mal anfragen;)


    Liebe Grüße,
    Jana