Hallo zusammen
ich hoffe ihr könnt mir helfen
ich lebe mit meinen beiden kindern (7monaten und7 Jahren) zusammen jetzt möchte ich mit meinem freund (vater des jüngsten kindes) zusammenziehen .
wie sieht das mit meinen harz4 leistungen aus ?
und wie wird das berechnet mein freund er geht arbeiten hat auch vom jugendamt eine unterhaltspfändung auf seinem lohn von seiner ersten tochter.
was steht uns zu und wie muss ich der Arge das mitteilen ? ich hoffe ihr könnt mir helfen
Lg Monika
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Wenn ihr zusammen ziehen wollt dann wird die ARGE euch als BG rechnen was bedeutet das das Einkommen deines Freundes bis auf einen Freibetrag auf deine Leistungen angerechnet wird.Sollte er viel verdienen könnte es sein das du nichts mehr oder viel weniger bekommst.Dann müßtet ihr Wohngeld beantragen.Es gibt ALG2 Rechner wo du schon mal ausrechnen kannst was ihr dann bekommen würdet.
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