Mein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wurde freundlicherweise abgelehnt. Was nun? Was muss ich beachten, um weiter Kranken- und Rentenversichert zu sein? Bringt ein Widerspruch etwas?
Auf meinem zuständigen Amt bekomme ich keine Hilfe, sämtliche Sachbearbeiter lassen sich verleugnen.
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So ganz ohne Detail-Infos kann dir vermutlich kaum jemand etwas Hilfreiches zu deiner Situation sagen. Also Fragen über Fragen: Warum wurde abgelehnt, also mit welcher Begründung, lebst du alleine oder in BG mit Partner und/oder Kindern, arbeitest du und wolltest aufstockende Hilfe oder bist du arbeitslos, oder selbständig und und und...
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Momentan geht es nur noch um die Frage der Kranken- und Rentenversicherung. Von Seiten der Krankenkasse kann ich mich freiwillig weiterversichern, dies kostet jedoch um die 125 € monatlich.
Alles weitere liegt bereits meinem Anwalt zur Prüfung vor.
Aber gut:
Ich bin ledig, keine Kinder, wohne in einer Wohnung im Haus meiner Eltern (Vater berufstätig, Mutter Hausfrau), zahle hier keine Miete, jedoch monatlich Unterhaltskosten in bar.
Ich bin seit 1. Mai 2008 arbeitslos, habe keinerlei Einkünfte. Trotz nachweislich fast 150 Bewerbungen kein Erfolg bei der Jobsuche.
Der Antrag wurde abgelehnt, da ich mich angeblich mit meinem Vermögen zwei Jahre und 4 Monate ohne Hilfe selbst versorgen kann, allerdings wurde hier der Rückkaufswert meiner privaten Rentenversicherung mit eingerechnet, der fast die Hälfte meines Vermögens ausmacht. Außerdem mit eingerechnet wurden die Kosten für eine Badsanierung, da es sich um eine Wertsteigerung des Elternhauses handelt. Davon hab ich allerdings nicht viel, immerhin gehört das Haus meinen Eltern und nicht mir. -
Vermögen zwei Jahre und 4 Monate
Diese Vermögen weiterhin in erfolglose Bewerbungen investieren. Postbelege fordern und eine Kopie machen, an ARGE vorlegen. Deine Vermögen auf 0 € bringen. Kontoauszug an ARGE vorlegen, dass du keine Kohle mehr hast. Du wirst auf einen Schlag ALG2 + Bewerbungskosten erstattet bekommen.
Wenn nichts hilft, an BILD-Zeitung wenden und publik machen.
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Zitat
Deine Vermögen auf 0 € bringen
Du wirst auf einen Schlag ALG2 + Bewerbungskosten erstattet bekommen.
Und er hat seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt, weil er sein Erspartes verschleudert hat und bekommt dann auch kein ALG2.
Toller Tipp.
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@ Maarc - abgesehen das Tippsvon Victor für mich auch immer den Anschein von Sozialschmarotzertum bergen, und ein gewisser Unmut bei einer solchen Vorgehensweise immer erzeugt wir- liegt aber einfach daran das man selbst eine solche Vorgehensweise als Dreistigkeit erlernt hat- so ist auch Deine Anmerkung das er die Hilfebeürftigkeit selbst herbei geführt hat nicht zutreffend, obwohl man dies vom Wortlaut so auslegen könnte.
Angedacht ist dieser Passus für den Falldas jemand z.B. vorsätzlich sein Arbeitsverhältnis ohne trifftigen Grund hinwirft. Nicht wenn er sein geringes Vermögen aufbraucht um in den gleichen Gesetzesanspruch zu gelangen wie der der ohne dieses Vermögen in gleicher Situation einen Anspruch hat.
In meinem Einzugsbereich hat jemand mit Früherwerbsrente zusätzliche Leistungen zur Miete erhalten, da die Frührente deis nicht hergab. Als im Ende des letzten Jahres dann die verstorbene Mutter ein kleines Vermögen knapp 4.500€ in Bar vermacht hat, war das Amt so schnell ( man darf sich da nur wundern ) und hatte diese Leistungen bereits 2 Tage nach er Erhalt des Erbes beim Rechtsanwalt schon einen entsprechenden Bescheid zugestellt.
Der gute Mann hat weil kurz vor Weihnachten, sich ein Plasmafernseher für das Geld gekauft und im Weiteren bei Freunden, die ihm schon mal in schlechten Zeiten mit dem einen oder anderen Euro unterstützt hatten, seine Schulden beglichen. logisch das nach knapp 8 Tagen das Geld aufgebraucht war. Seine Bedürftigkeit bestand also im Folgemonat wieder. Dies wollte der Sozialträger so nicht akzeptieren und fragte was er mit dem Geld gemacht habe worauf der gute Mann auch noch zum Besten gab das er sich davon ein paar vergnügliche Stunden mit ein paar netten Damen gemacht habe, weil er sich diese sozialen Kontakte in der Vergangenheit nicht leisten konnte. - Logisch das Amtsleiter und Co. dadurch nur gereitzt waren, aber so ist das nun mal wenn man mit den eigenen Waffen geschlagen wird, dumme Fragen - dumme Antworten- und verweigerte die Leistungserbringung.
Mittels Rechtsanwalt und Eilantrag bekam der gute Mann aber Recht zugesprochen!
So wie Du es also darstellst - das nur weil man sein privates Vermögen kurzfristig verbraucht - die Bedürftigkeit selbt herbei geführt wird und man dadurch jeglichen Anspruch verwirkt, ist es also nicht !
Da Du aber eine andere Auffassung publizierst, nur eine Frage dazu: was schreibt denn die ARGE vor wie hoch der tägliche Verbrauch eines überschüssigen Vermögens sein darf, damit nach Deiner Argumentation ein Anspruch auf Leistung im Anschluss des Verbrauchs nicht verwirkt ist???
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