Moin Forengemeinde
darf ein Bundesland den Zuzug von HartzIV Empfängern aus einem anderen Bundesland ablehnen auch wenn ein Umzug als notwendig genehmigt wurde?
Wenn ja mit welcher Begründung?
LG
Glenna
so, mittelerweile weiß ich das nicht abgelehnt werden darf. Allerdings hab ich grad gelesen das, wenn man "ohne besondere Begründung" in ein anderes Bundesland zieht, die Kaution nicht von der neuen Arge übernommen wird .
Weiß jemand mehr darüber? auch nicht als Darlehen?