Ist die Rückforderung des Amtes Rechtens? Bearbeiter hat geschlafen!

  • Hallo Ihr lieben,


    ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
    Ich habe folgendes Problem:


    Meine alleinerziehende Bekannte bezieht auf Grund ihres geringen Einkommens noch einen Miet- und Heizkostenzuschuss. Der Bescheid ergeht immer nur für 6 Monate. Der Sachbearbeiter hat ein durchschnittliches Monatliches Einkommen errechnet, das sie schwankende Monats-Stunden hat. Trotz monatlich eingereichter Gehaltsnachweise und Informationen hat der Bearbeiter nie eine Änderung vorgenommen. Nun will er 300€ von ihr zurück. Ist das Rechtens? Sie hat immer rechtzeitig die Gehaltsnachweise eingereicht. Wie kann sie dagegen vorgehen? Wir sehe es nicht ein, das sie wegen der untätigkeit des Bearbeiters benachteiligt wird. Muss Sie extra zum Sozialgericht?


    Sie hat den Bearbeiter ja extra hingewiesen und schon bei Antragsstellung gebeten, lieber ein zu hgoes Einkommen anzurechnen, als ein zu geringes.
    Für die Einreichung der Gehaltsnachweise liegen Empfangsbestätigungen und Faxprotokolle vor.


    Danke

  • Die Bescheide ergehen im höchstfalle immer nur für 6 Monate.Es kann sein das die Neuberechnung der Leistung durch das Nachreichen der Gehaltsbescheinigungen immer etwas dauert.Bei mir ist das auch so da ich unterschiedliche Einkünfte habe.Wenn ich z.B. Urlaubsgeld bekomme dann erhalte ich die Rückforderung meist erst 3 Monate später.Ich stelle mich dann immer schon darauf ein.Da wird sie wohl oder übel zurückzahlen müssen.Das hätte sie aber eigentlich auch wissen müssen denn sie sieht ja was berechnet worden ist und was sie dann tatsächlich an Einkommen hatte.