Vorauszahlungsantrag gefährdet?

  • Huhu,


    ich bin nun 24 und befand mich seit August 08 bis April 09 in einer schulischen Ausbildung in Magdeburg Sachsen-Anhalt, welche ich aus finanziellen Gründen abbrechen musste.
    Das Amt für Ausbildungsförderung gewährte mir nur 51€ Bafög, worauf ich direkt nach Erhalt des Bescheides im März 09 einen Vorauszahlungsantrag stellte, welcher immer noch nicht bewilligt ist, da mein Vater Widerspruch gegen die Zahlungen einlegte.
    Im April waren meine finanziellen Mittel vollends ausgeschöpft und ich brach die Ausbildung ab.
    Zum Vergleich:


    Einkommen:
    164€ Kindergeld
    51€ Bafög


    Ausgaben:
    111€ Miete zzgl. Verpflegung
    95€ Ausgaben für die Ausbildung


    Desweiteren habe ich blauäugig einige Privatdarlehen aufgenommen, da ich dachte, das Geld würde schon kommen.
    Nun habe ich heute einen Brief vom Bafögamt erhalten, in dem ich Angaben machen muss:


    1. Weshalb haben Sie seit dem Abschluss des Berufsgrundschuljahres im Juli 2002 bis Dez. 2007 keine Ausbildung besucht?


    2. Wann genau haben Sie sich zu dieser Ausbildung entschlossen?


    3. Warum haben Sie sich zur Aufnahme dieser Ausbildung entschlossen


    4. Haben Sie die gesamte Ausbildungsplanung vorher mit Ihren Eltern abgesprochen?


    Ich habe alles nach bestem Gewissen beantwortet; dass ich mich schon abgeschrieben hatte und nun in einem neuen Umfeld lebe; mich direkt nach dem Erwerb des erweiterten Realschulabschlusses um eine Ausbildung gekümmert habe; zu meinen Eltern stets schlechten Kontakt hatte und die Ausbildung auf eigene Faust aufnahm.


    Ist nun der Vorauszahlungsantrag gefährdet, da ich 1. so spät meine Ausbildung anfing und die Ausbildung abgebrochen habe oder steht mir das Geld 100% zu?


    Hat irgendjemand einen Rat?
    Sollte ich das Geld nicht bekommen, stehe ich vollends am Abgrund, dies ist wirklich mehr als nur ein Hilfeschrei.
    Ich möchte im August die Ausbildung wieder aufnehmen, aber ohne Puffer, ohne Geld sehe ich schwarz.
    Auch Versuche irgendwo während der Zeit bis August zu arbeiten, verliefen bisher im Sand.

  • Ich verstehe das jetzt nicht so richtig.Du machst eine schulische Ausbildung die Bafög gefördert ist und bekommst nur 51 Euro im Monat also nicht das volle Schülerbafög.Es ist dann sicher so das deine Eltern viel verdienen und sie dich unterhaltsmäßig unterstützen müßten.Wenn du eine Vorrauszahlung beantragt hast wieso legt dann dein Vater da Widerspruch ein?Da du nun die Ausbildung abgebrochen hast hast du auch keinen Baföganspruch mehr.

  • Ich werd es wohl falsch formuliert haben:


    Natürlich ist bei den 51€ der Lohn meines Vaters angerechnet, deswegen bekomme ich ja nicht das volle Geld.
    Also habe ich einen Vorauszahlungsantrag gestellt.
    Zuerst schreibt das Amt natürlich meinen Vater an und sagen ihm er sei unterhaltspflichtig.
    Dagegen hat er Widerspruch per Anwalt eingelegt.
    Sollte er Recht bekommen ist meine Frage auch nicht, ob ich weiterhin, sondern für den Zeitraum August 08 - März 09 nachträglich die Zahlungen vom Amt erhalte.

  • Das Amt wird dir nichts zahlen denn du bekommst ja die dir zustehenden 51 Euro.Alles andere müßte von deinem Vater kommen der für dich unterhaltspflichtig ist.Da wird dir nichts anderes übrigbleiben als deinen Vater zu verklagen auf den die zustehenden Unterhalt.Warum unterstützt dich denn dein Vater nicht obwohl er es doch anscheinend könnte.

  • Du scheinst den Vorauszahlungsantrag nicht zu kennen, deswegen poste ich dir ihn mal.


    # Wird der Antrag bewilligt, führt dies dazu, dass das BAföG-Amt Euch (zunächst) unabhängig von den Einkommensverhältnissen Eurer Eltern fördert bzw. Euch den fehlenden Unterhaltsbetrag vorschießt.


    # Es folgt eine Prüfung durch das BAföG-Amt, ob Ihr gegen Eure Eltern (noch) einen Unterhaltsanspruch habt. Wenn ja, holt es sich das Geld (notfalls im Klagewege) von Euren Eltern wieder. Wegen dieser Folgen sollte gut überlegt sein, ob ein Antrag gestellt wird! Habt Ihr keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen Eure Eltern, können diese nicht in Anspruch genommen werden. Im Ergebnis werdet Ihr elternunabhängig gefördert.


    Ich habe seit meinem 18. Lebensjahr keinen guten Kontakt mehr zu meinem Vater, genau aus dem Grund "Geld".
    Er hat relativ viel, hortet es aber auch genauso gut.Immer wenn es ums Geld ging, lagen wir uns in den Haaren.

  • Da kann ich dir jetzt auch nicht weiterhelfen.Es kommt darauf an wie das Amt nun entscheidet wenn dein Vater da Widerspruch eingelegt hat.Ich verstehe aber trotzdem nicht so ganz wie dein Vater bei einem Antrag den du gestellt hast Widerspruch einlegen kann.Da muß doch ein Bescheid ergangen sein auf den dein Vater sich berufen kann.

  • Hallo Saint Style!


    Dein Vater hat zwar Widerspruch eingelegt aber es wird ihm nichts helefen wenn er über ausreichendes Vermögen verfügt st er gesetzlich verpflichtet für den Unterhalt des Kindes bis zum Abschluss einer Ausbildung oder bis zur Vollendung des 25.LJ aufzukommen.


    Du hats Bafög als Vorschuss erhalten?? Aber nicht in voller Höhe? Und Du müsstest Elternunabahängiges Bafög bekommen wegen der eiigenen Wohnung! Das was Du an Bafög bkommen hats war aber nicht der volle Satz, wobei ich mich frage ob man aufgrund der offenen Frage des Leistungsanspruches Dir nur bis zur Höhe des elternabhängigen Satzes die Leistung bewilligt hat, wäre dem so würde ich zur Wohngeldstellle gehen und einen Antrag auf Wohngeld stellen und mic auch auf eine Darlehnsweise Lesitung einlassen,denn wenn Dein Vater zahlen muss muss er auch rückwirkend zahlen - heisst Du bekommst in jedem Fall die Differenz die Dir zustehen würde als elternunabhängiger Bafög Nutzer.


    Ich verstehe das Du aus finanziellen Grunden die Flinte in sKorn geworfen hast - aber das bringt letztlich auch nichts, er Anspruch auf Bafög gilt nur bis zum Tgae des Abbrucs der Ausbildung.


    Als nächstes wird sich die Frage ergeben wovon Du jetzt weiter leben sollst und die ARGE wird Dir nahe legen das Du bei Deinen Eltern unterzukommen hast und auch dort versorgt werden musst zumal Dein Vater dazu ja durchaus in der Lage ist!


    Las Dich darauf nicht ein denn Du lebts ja schon mehr als 12 Monate nicht mehr im Haushalt der Eltern und die Begründung hast Du ja auch schon mitgeliefert, diese Bestimmung auf die sich die ARGE immer wieder beruft ist zudem erst mit dem 01.01.2007 in Kraft getreten wenn Du davor schon eigenständig gewohnt hast besteht Deinerseits ein Anspruch auf ALG IIi Leistungen, auch Wohnung und das einzige was passieren könnt ist das die ARGE an Deinen Vater herantritt um seiner Verpflchtung zum Unterhalt gemäss
    einen anteiligen Betrag zu fordern!


    Das ist bsiweilen Speisrutenlaufen. Du bist dann aber auch verpflichtet eine Nachzahlung vom Bafög bei der ARGE anzugeben - versuch erst gar nicht zu tricksen der Datenaustausch funktioniert und Du gefährdest ansonsten nur Deinen allgemeinen Lesitungsanspruch!


    Hoffe das Du mit der Info etwas anfangen kannst!