Umzug/Zusammenzug mit Freundin. Bitte helft mir!

  • Die Fakten:


    • Ich wohne alleine (Hessen) und beziehe 338,37€ für Unterkunft und Heizung und 351€ zur Sicherung meines Lebensunterhalts


    • Meine Bewilligung für Leistungen endet am 30.06.2009


    • Ich habe vor eineinhalb Monaten eine fristgerechte Kündigung von meiner Vermieterin für den 30.06.2009erhalten


    • Meine Freundin wird am 01.07.2009 ein Jahrespraktikum in einem Kindergarten in Berlin als Vorbereitung für ihr Pädagogikstudium beginnen. Sie erhält dann 500€ "Praktikums-Lohn" und 164€ Kindergeld. Zurzeit wohnt sie noch zuhause bei ihren Eltern und macht gerade Abi.


    • Wir möchten in Berlin zusammen ziehen und würden eine 2-Zimmer Wohnung bekommen die 75qm groß ist und 500€ kalt kostet.


    • Ich habe meinem SB beim Amt, den ganzen Sachverhalt schon mitgeteilt und gesagt, dass ich mich vom 15.05-29.05 in Berlin zur Arbeits- und Wohungssuche befinden werde. Das wurde von ihm bewilligt und ich soll mich am 02.06 in Form von einem Termin bei ihm zurück melden. Bei diesem Termin werde ich ihm meine Kündigung und den neuen Mitvertrag für die Wohnung in Berlin zeigen



    Meine Fragen:


      Wird mir das Amt hier den Umzug bewilligen? Wird mir das Amt hier Geld für den Umzug geben. Wird mir das Amt in Berlin ein Darlehen für die Kaution geben?


    • Ist die Größe und/oder der Preis der Wohnung zu hoch, so dass mein Anteil 250€ kalt nicht vom Amt übernommen wird?


    • Wenn mir das Amt hier den Umzug bewilligt muss ich dann trotzdem einen neuen ALG2-Antrag in Berlin stellen. Wenn ja, kann ich den auch schon vorher stellen ohne dort gemeldet zu sein?



    Würde mich sehr freuen, wenn mir eine/r helfen kann.



    MfG Riot

  • Für einen Umzug brauchst du einen Grund.Ich denke schon das der Zusammenzug mit deiner Freundin anerkannt werden wird.Wenn sie dir den Umzug bewilligen dann bekommst du auch die Kosten dafür.Die Kaution wirst du dann auch auf Darlehensbasis bekommen.Natürlich mußt du dich in Berlin neu anmelden und einen Antrag stellen.Die Wohnung wird denke ich für zwei Personen zu groß sein und auch zu teuer denn bei den 500 Euro kommen ja auch noch die Nebenkosten dazu.Ihr müßtet dann eben sehen ob ihr den Restbetrag aus der Regelleistung begleichen könnt.

  • Danke für deine Antwort Kitty121!


    Habe noch eine Frage:


    Das Amt zahlt ja nicht die gesammte Wohnung für uns beide. Meine Freundin bekommt 500€ Praktikums-"Gehalt" und 164€ Kindergeld, sie bezieht keine Leistungen vom Amt. Sie zahlt von ihrem Einkommen die Hälfte der Warmmiete. Ich möchte, dass das Amt mir meine Hälfte von 250€ plus Nebenkosten (Ca. 70€) bezahlt. Das wäre ja weniger als das was sie mir jetzt für Unterkunft und Heizen (338€) zahlen.


    Würde das Amt meinen Anteil in der Konstalation übernehmen?


    Wenn nein, kannst Du mir eine Prognose geben, was sie ca. zahlen würden?


    MfG Riot

  • Hallo,


    das wird so leider nicht funktionieren. Wenn deine Freundin und du zusammen ziehen, könnt ihr zwar angeben vorerst zur Probe zusammen zu leben, so dass das Einkommen deiner Freundin nicht bei dir angerechnet wird (ein Jahr lang, dann werdet ihr als BG gewertet). Allerdings denke ich, dass eure Wohung als Paar-Wohnung gesehen wird, nicht als WG, da ihr ja in absehbarer Zeit füreinander einstehen werdet. Sonst würde das ja mit einem weitern Umzug in einem Jahr einher gehen.
    Was ich sagen will: Euch stehen maximal 60 qm Wohnfläche zu sowie eine Warmmiete von 444 € (das weiß ich weil ich auch aus Berlin komme).
    Die Wohnung solltet ihr euch aus dem Kopf schlagen, das würde unbezahlbar werden.


    LG, Jalale.